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gelöscht_05
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Re: Interview: SWR an K13online - Sendung 18.5./20.5.2010

Beitrag von gelöscht_05 »

SWR-zur Sache Baden-Württemberg, Donnerstag 27. Mai 2010 um 20:15 Uhr: Mensch, Freude ! - Keine Zensur im Internet ! 26.05.2010
Internetsperren von Webseiten mit kinderpornografischen Inhalten werden weiter debattiert - Jetzt insbesondere auf europäischer Ebene * K13online spricht sich gegen Internetzensur aus - Alvar Freude(AK-Zensur) ebenso
Zitate: Einer, der Eingriffe ins world wide web heftig kritisiert, ist auch Alvar Freude. Der Internet-Aktivist aus Stuttgart kämpft seit Jahren für ein freies Netz. Jetzt aktuell gegen einen Vorstoß aus der EU-Kommission in Sachen Kinderpornografie. Freude warnt: das ist der Einstieg in den totalen Überwachungsstaat! Die von K13online(Dieter Gieseking) geforderte Gegendarstellung zum SWR-Beitrag "Einblick in Pädophilen-Szene" vom 20. Mai 2010 könnte bereits gesendet werden. Allerdings hat der Südwestrundfunk(SWR) Stuttgart/Karlsruhe noch nicht mit einer offiziellen Stellungnahme reagiert. Die K13online-News und EMail-Korrespondenzen finden Sie mit einem Klick auf mehr...

http://www.swr.de/zur-sache-baden-wuert ... index.html
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knuddelbaer
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Re: Interview: SWR an K13online - Sendung 18.5./20.5.2010

Beitrag von knuddelbaer »

gelöscht_16 hat geschrieben: zu viel verlust wäre damit verbunden, das ist es nicht wert.
da bin ich eben ein bisschen im vorteil. habe z b keinen job zu verlieren. und um mein renomee mache ich mir keine sorgen. ich bin wer ich bin und denke wie ich denke.
was mir mut gibt ist meine überzeugung. ich bin überzeugt, dass pädophilie keine krankheit und sexueller kontakt mit kindern kein verbrechen ist. ich bin überzeugt, dass kinder nicht nur das recht nein, sondern auch ja zu sagen haben. ich bin überzeugt, dass es kinder gibt, die zu sexuellem kontakt mit einem erwachsenen gar nicht nein sagen würden. die voraussetzungen dafür sind einvernehmlichkeit und eine echte beziehung, also mehr als nur das sexuelle. dann hat keine drittperson der welt das recht, über diese höchst persönliche frage fremdzubestimmen.
Bin gar nicht hier!
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Re: Interview: SWR an K13online - Sendung 18.5./20.5.2010

Beitrag von gelöscht_16 »

so kann man aber auch nur dann argumentieren, wenn man nichts mehr zu verlieren hat. so wie dieter eben.

hast du denn abgeschlossen mit deiner zukunft?

denn so ist es ja im grunde. nach einem outing und oben drauf auch noch öffentlichen einsatz mit unkorrekter politischer einstellung....das ist kamikaze.

das weist du aber selbst. bist du für sowas bereit? ich nicht.
Vagina Fan
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knuddelbaer
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Re: Interview: SWR an K13online - Sendung 18.5./20.5.2010

Beitrag von knuddelbaer »

"politisch korrekt" ist keine einstellung, sondern diese unnatürliche sprache, in der man immer der/die, man/frau, mitgliederInnen usw sagen muss. ich rede lieber, wie mir der schnabel gewachsen ist. das wollte ich damit sagen.
und ich bin auch nicht bereit, mich selbstzerstörerisch aufzugeben, sondern kann nur eine sache, die mir wichtig ist, über mein soziales ansehen stellen, wichtiger als mich selbst sehen, wenn dafür ein erfolg erreicht werden kann.
Bin gar nicht hier!
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gelöscht_05
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Re: Interview: SWR an K13online - Sendung 18.5./20.5.2010

Beitrag von gelöscht_05 »

Gegendarstellung nicht gesendet
Die von K13online geforderte Gegendarstellung zu den falschen Tatsachenbehauptungen in der SWR-Sendung - zur Sache BW - am 20. Mai 2010 wurde am heutigen Abend nicht gesendet. Eine weitere Mitteilung vom SWR-Autor Jörg Brillen ist hier nicht eingetroffen. Wir haben lediglich eine EMail vom SWR-Forum erhalten mit der Mitteilung, dass die dortigen diesbezüglichen Postings gelöscht wurden, weil der Sachverhalt im SWR-Hause juristisch geklärt wird. Hier geht es zum besagten SWR-Forums-Thread:
http://www.swr.de/forum/read.php?12,47056

Sollte in dieser Woche keine offizielle Stellungnahme vom SWR hier eintreffen, dann werden folgende Schritt eingeleitet:

1. Beschwerde beim Deutschen Presserat wegen des Verstoßes gegen die Pressekodex. Dieses Verfahren kann einige Woche dauern.

2. Gerichtliche Klage zur Ausstrahlung der Gegendarstellung in der nächsten Sendung von - zur Sache BW - am 10. Juni 2010

3. Vorbehalten bleibt ein Strafantrag gegen den SWR wegen Verleumdung, übler Nachrede etc.. bei der zuständigen Staatsanwaltschaft

Sofern eine offizielle Stellungnahme des SWR hier noch eintreffen sollte, werden wir diese natürlich in einem neuen News publizieren. Der Original-Schriftsatz der Gegendarstellung war am 25. Mai per Einschreiben verschickt worden und hat die SWR-Redaktion in Stuttgart am 26. Mai 2010 erreicht. Zuvor war die Gegendarstellung bereits am 22. Mai per eMail & Fax übermittelt worden. Die Gegendarstellung hätte also heute gesendet werden können. Eine Frist zur Ausstrahlung hatten wir allerdings nicht gesetzt. Gegendarstellungen müssen jedoch zeitnah gesendet werden.

http://k13-online.krumme13.org/news.php?s=read&id=1720
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gelöscht_05
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Re: Interview: SWR an K13online - Sendung 18.5./20.5.2010

Beitrag von gelöscht_05 »

Südwestrundfunk(SWR) verweigert Ausstrahlung der K13online Gegendarstellung in der Sendung - Zur Sache Baden Württemberg 31.05.2010
K13online gegen Südwestrundfunk(SWR): Gegendarstellung wird gerichtlich eingeklagt + Strafanzeige gegen SWR-Autor Jörg Brillen

In der SWR-Sendung "zur Sache BW" wurde am 20. Mai 2010 ein Beitrag mit dem Titel "Einblick in die Pädophilen-Szene" ausgestrahlt. Darin wurden von einem Michael Kappe(CareChild) im Kausalzusammenhang mit dem SWR-Autor Jörg Brillen falsche Tatsachenbehauptungen aufgestellt. Am 22. Mai hatten wir den SWR zur einer Gegendarstellung aufgefordert. Die Ausstrahlung dieser Gegendarstellung wurde nun mit Schreiben vom 26. Mai 2010 verweigert. Die K13online Redaktion wird nunmehr die Gegendarstellung gerichtlich einklagen und Strafanzeige gegen den SWR-Autor Jörg Brillen erstatten. Lesen Sie das Schreiben des SWR mit der Weigerung zur Ausstrahlung der Gegendarstellung mit einem Klick auf mehr....

http://k13-online.krumme13.org/news.php?s=read&id=1725

Ich muss mich leider auch etwas korrigieren: Es gibt bei Hörfunk und TV-Sendungen leider keine Möglichkeit, eine Beschwerde beim Presserat einzulegen. Der Presserat ist nur für Printmedien zuständig.

Maximo
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Horizonzero
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Re: Interview: SWR an K13online - Sendung 18.5./20.5.2010

Beitrag von Horizonzero »

Dennoch wird es eine Aufsichtsbehörde geben ... rainer
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Re: Interview: SWR an K13online - Sendung 18.5./20.5.2010

Beitrag von gelöscht_05 »

Horizonzero hat geschrieben:Dennoch wird es eine Aufsichtsbehörde geben ... rainer
Welche Stelle/Behörde wird das denn sein ? Recherchiere mal mit...

Maximo
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Re: Interview: SWR an K13online - Sendung 18.5./20.5.2010

Beitrag von Horizonzero »

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Re: Interview: SWR an K13online - Sendung 18.5./20.5.2010

Beitrag von gelöscht_05 »

Horizonzero hat geschrieben:http://de.wikipedia.org/wiki/Kommission ... d_Aufsicht

Wie wäre es mit denen ? Rainer
Okay, habe dort mal hingemailt und angefragt. Finde dort allerdings nichts über Beschwerdemöglichkeiten von gesendeten TV-Beiträgen. Das ist hier NEU und damit haben wir bisher keinerlei Erfahrungen.

Maximo
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gelöscht_05
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Re: Interview: SWR an K13online - Sendung 18.5./20.5.2010

Beitrag von gelöscht_05 »

Schön und gut, aber der SWR hat die Gegendarstellung ja von seiner Rechtsabteilung verweigert. Beim SWR kann es also nicht weitergehen.

Eine übergeordnete Medienkontrolle - ähnlich wie der Presserat bei Printmedien - muss angerufen werden. Diese Stelle muss also unabhängig vom SWR sein.

Maximo
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Re: Interview: SWR an K13online - Sendung 18.5./20.5.2010

Beitrag von gelöscht_05 »

Staatsvertrag über den Südwestrundfunk

§ 10 Gegendarstellung

10.1
Der SWR ist verpflichtet, durch Rundfunk die Gegendarstellung der Person oder Stelle zu verbreiten, die durch eine vom SWR verbreitete Tatsachenbehauptung betroffen ist.

10.2
Die Pflicht zur Verbreitung der Gegendarstellung besteht nicht, wenn

10.2.1
die betroffene Person oder Stelle kein berechtigtes Interesse an der Verbreitung hat

10.2.2
die Gegendarstellung ihrem Umfang nach nicht angemessen ist, insbesondere den Umfang des beanstandeten Teils der Sendung erheblich
überschreitet.

10.3
Die Gegendarstellung muss sich auf tatsächliche Angaben beschränken und darf keinen strafbaren Inhalt haben. Sie bedarf der Schriftform und muss von dem Betroffenen oder seinem gesetzlichen Vertreter unterzeichnet sein. Der Betroffene oder sein Vertreter kann die Verbreitung der Gegendarstellung nur verlangen, wenn die Gegendarstellung unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Monaten, dem SWR zugeht. Die Gegendarstellung muss die beanstandete Sendung und Tatsachenbehauptung bezeichnen.

10.4
Die Gegendarstellung muss unverzüglich innerhalb des gleichen Programms und der gleichen Programmsparte wie die beanstandete Tatsachenbehauptung sowie zur gleichen Tageszeit oder, soweit dies nicht möglich ist, zu einer Sendezeit verbreitet werden, die der Zeit der beanstandeten Sendung gleichwertig ist. Die Verbreitung erfolgt ohne Einschaltungen und Weglassungen. Eine Erwiderung auf die verbreitete Gegendarstellung muss sich auf tatsächliche Angaben beschränken.

10.5
Die Verbreitung der Gegendarstellung erfolgt unentgeltlich. Dies gilt nicht, wenn sich die Gegendarstellung gegen eine Tatsachenbehauptung richtet, die in einer Werbesendung verbreitet worden ist.

10.6
Für die Durchsetzung des Anspruchs ist der ordentliche Rechtsweg gegeben. Auf Antrag des Betroffenen kann das Gericht anordnen, dass der SWR in der Form des Absatzes 4 eine Gegendarstellung verbreitet. Auf das Verfahren sind die Vorschriften der Zivilprozessordnung über das Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung entsprechend anzuwenden. Eine Gefährdung des Anspruchs braucht nicht glaubhaft gemacht zu werden. Ein Verfahren zur Hauptsache findet nicht statt.

10.7
Die Absätze 1 bis 6 gelten nicht für wahrheitsgetreue Berichte über öffentliche Sitzungen des Europäischen Parlaments, der gesetzgebenden Organe des Bundes, der deutschen Länder und der Vertretungen der Gemeinden und Gemeindeverbände, der Gerichte sowie für Sendungen nach § 9 Abs. 1 und 2 dieses Staatsvertrages. Zu einer Gegendarstellung kann eine Gegendarstellung nicht verlangt werden.

§ 11 Beschwerderecht

Jeder hat das Recht, sich mit einer Beschwerde an den Intendanten des SWR oder, soweit die Landesprogramme betroffen sind, an die Direktoren der Landessender zu wenden. Die Beschwerden sind innerhalb einer Frist von zwei Monaten zu bescheiden. Macht der Beschwerdeführer gegen den Bescheid Einwendungen geltend und ist der Intendant oder der Direktor des Landessenders nicht bereit, diesen Rechnung zu tragen, so hat der Intendant oder der Direktor des Landessenders den nach der Satzung zuständigen Ausschuss des Rundfunkrates oder des Landesrundfunkrates zu unterrichten.

http://www.swr.de/unternehmen/auftrag/- ... /index.pdf


Der SWR beruft sich in 1. Linie darauf, dass die Gegendarstellung zu lang ist und deshalb kein Anspruch besteht. Eine angemessene Kürzung ist aus meiner Sicht möglich. Darüber muss jetzt zunächst verhandelt werden.

Wird keine für beide Seiten zufriedenstellende Einigung erreicht muss die Sache dem zuständigen Rundfunkrat bzw. Landesrundfunkrat vorgelegt werden. Das wird natürlich so geschehen müssen.

Erst dann werde ich ggf. entscheiden, ob ich gerichtlich mit einer Einstweiligen Verfügung gegen den SWR die Gegendarstellung erzwingen werden. Bin hier also mal wieder voll und ganz beschäftigt.

Maximo
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Waldbär
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Re: Interview: SWR an K13online - Sendung 18.5./20.5.2010

Beitrag von Waldbär »

Ich dachte jetzt, der Rundfunkrat hat eine dem Presserat vergleichbare Funktion.
Wikipedia hat geschrieben:Der Rundfunkrat (bei ausschließlichen Fernsehgesellschaften auch speziell Fernsehrat) ist bei deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten das oberste für die Programmkontrolle zuständige Aufsichtsgremium. Er überwacht die Einhaltung des gesetzlichen Sendeauftrags.
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Re: Interview: SWR an K13online - Sendung 18.5./20.5.2010

Beitrag von gelöscht_05 »

Waldbär hat geschrieben:Ich dachte jetzt, der Rundfunkrat hat eine dem Presserat vergleichbare Funktion.
Waldbär
Im Moment stehe ich hier auch mit einer Landesmedienanstalt für das Privat-TV in Kontakt und von dort habe ich heute u.a. die Mitteilung erhalten, dass sich auch die öffentlich-rechtlichen TV-Sendeanstalten an den Presskodex halten müssen, auch wenn diese so nicht namentlich im Staatsvertrag steht. Das Privat-TV und öffentlich-rechtliche TV hat also unterschiedliche Aufsichtsgremien. Auch schon mal gut zu wissen. Die Privaten machen ja noch mehr Mist wie ARD/SWR etc. und ZDF.

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