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Horizonzero
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Re: Der Countdown läuft !!!

Beitrag von Horizonzero »

Hi, noch ein Einwurf von mir, klar ist eine Aussage kein Beweis, aber wenn das Gericht ihr folgt, erhält sie die sogenannte Beweiskraft. Hingegen die Möglichkeit ihre (der Ex) Glaubwürdigkeit zu schädigen ist gut und hat schon oft sogenannte Zeugen ins nichts laufen lassen. Rainer
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Sakura
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Re: Der Countdown läuft !!!

Beitrag von Sakura »

Hallo nochmal,
Wenn Aussage gegen Aussage steht und die Entscheidung im Wesentlichen davon abhängt, welchen Angaben das Gericht folgt, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass der Tatrichter alle Umstände, welche die Entscheidung beeinflussen können, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat. Dies gilt insbesondere, wenn sich sogar die Unwahrheit eines Aussageteils herausstellt. Dann muss der Tatrichter jedenfalls regelmäßig außerhalb der Zeugenaussagen liegende gewichtige Gründe nennen, die es ihm ermöglichen, der Zeugenaussage im Übrigen dennoch zu glauben.

Zu den außerhalb der Zeugenaussage liegenden gewichtigen Indizien zählen die Ereignisse und Umstände nach dem Vorfall, die von anderen Zeugen glaubhaft bestätigt worden sind. Die Verwertung eines Glaubwürdigkeitsgutachtens kann als zusätzliches Indiz für die Glaubhaftigkeit einer Aussage dienen. (BGH, Urt. v. 12.11.2003 ? 2 StR 354/03 LG Hanau)
Das bedeutet in Kürze: Wenn jemand nur wegen einer einzigen Aussage verurteilt wird, werden besondere Ansprüche an die Urteilsbegründung gestellt.
Da kann der Richter nicht einfach sagen, dass er der Zeugin glaubt, sondern muss das begründen, wenn es geht, mit Indizien, die außerhalb der Zeugenaussage liegen. Das könnte z.B. dann möglich sein,wenn der Angeklagte unter Tränen seine Pädopilie gesteht und verspricht, seine Ex trotzdem noch ganz doll lieb zu haben, auch wenn sie schon viel zu alt für ihn ist und ganz bestimmt den Psychotherapeuten,den ihm sein Friseur neulich empfohlen hat, baldmöglichst aufzusuchen.
Verstanden?
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ZerberusX
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Re: Der Countdown läuft !!!

Beitrag von ZerberusX »

Das heist im Klartext abstreiten und dann ist es sicher?!


Horizonzero:
Wie soll ich ihre Glaubhaftigkeit denn schädigen? xD


Hier mal ein paar Textstellen aus dem Schrieb:

"Sie haben die Möglichkeit ,binnin 10 Tagen Einwände gegen Zulassung des Verfahrens zu erheben."

"Der Angeschuldigte hat gegenüber der Zeugin XXX angegeben eine pädophile Neigung zu haben.Die Dateien auf dem Computer konnten nicht gesichert werden.Der Angeschuldigte hat sie vor der Durchsuchungsmaßnahme ,deren Bevorstehen er zumindest geahnt hatte, gelöscht.Er hat keine Angaben zum Tatvorwurf gemacht wird aber durch die glaubhaften Angaben der Zeugin XXX, der er die Dateien gezeigt hat, überführt werden können."

So steht es in der Anklageschrift vom Staatsanwalt.

Macht es Sinn ,Einwände gegen die Eröffnung zu erheben?Mein Anwalt meinte nein ,da sie ja eine Zeugenaussage haben.

Und was sagt ihr zu dem gekritzel vom Staatsanwalt?
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Sakura
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Re: Der Countdown läuft !!!

Beitrag von Sakura »

Hallo ZerberusX,

das Geseiere des Staatsanwalts ist ein Haufen willkürlicher Behauptungen.

Woher will er wissen, ob du deiner Ex erzählt has, du hättest Schuhgröße 50 oder eine pädophile Neigung? Das ist ja alles nicht strafbar.
Das könnte aber als Indiz gewertet werden, und das solltest du abstreiten.
Der Angeschuldigte hat sie vor der Durchsuchungsmaßnahme ,deren Bevorstehen er zumindest geahnt hatte, gelöscht.
Auch nur eine dummdreiste Behauptung.
Dein Rechner war schon immer so.
Er hat keine Angaben zum Tatvorwurf gemacht wird aber durch die glaubhaften Angaben der Zeugin XXX, der er die Dateien gezeigt hat, überführt werden können
Du hast ihr doch nichts gezeigt! :shock:
Übrigens werden von der SA immer alle belastenden Angaben als glaubhaft eingestuft. Auch wenn jemand sagt, er hätte dich auf dem Mond eine Bananenplantage plündern sehen.

Sakura

P.S.: Soweit mir bekannt ist, wurde in Dtl. *noch nie* jemand verurteilt, auf dessen Rechner nichts gefunden wurde. Die SA will das verfahren an sich in die länge ziehen und als Bestrafung ohne Urteil inszenieren.
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ZerberusX
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Re: Der Countdown läuft !!!

Beitrag von ZerberusX »

Sakura:
Ich kann euch nicht alles Sagen....


So steht es auf jeden im Brief.

Du ahst mich aber beruhigt.Danke :-)
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JexM
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Re: Der Countdown läuft !!!

Beitrag von JexM »

Ich sach noch: geh zu einem Spezialisten. Aber nein, es muß ja ein Feld, Wald, Wiesenanwalt sein, der außerdem noch stinkfaul ist. Natürlich soll er gegen die Eröffnung des Verfahrens Einwände erheben!

Die Sache mit der Zeugin hat für die Staatsanwaltschaft nämlich einen ganz gewaltigen Haken: Ob Bilder pornographisch sind oder nicht, steht nicht im Ermessen einer durchgeknallten 17jährigen Tante mit Esoneigungen und emotionalen Störungen, sondern im Ermessen des Gerichtes. Die Aussage, "ich habe Kinderpornobildchen gesehen" beweist also gar nichts. Ein Beweis müßte in dem Fall so aussehen, daß Deine Ex detailliert beschreibt, was sie gesehen hat. Also z.B.

[Zeugin] "da war so ein Kind, das hatte seine Beine so gespreizt".
[Guter Verteidiger] "Woraus schließen Sie, daß es ein Kind war?"
[Zeugin] "Zeugin, äh naja, also das war so klein und so"
[Guter Verteidiger] "Könnte es auch eine Lilliputanerin gewesen sein"
[Zeugin] "Äh naja, also ganz sicher bin ich mir nicht"
[Guter Verteidiger] "Und wie waren denn die Beine genau gespreizt"
[Zeugin] "Äh naja, also das ist ja schon lange her"

-> Ergebnis: Nix is' mit Verurteilung.

Und das für jedes einzelne Bild, für das sie Dich verknacken wollen.

Wenn sich aus den Akten bisher nicht einmal irgendwas konkretes von der Zeugin ergibt, besteht durchaus die Möglichkeit, das Verfahren schon in diesem Stadium tot zu machen.

Mach Deinem faulen Anwalt Beine!

Natürlich hat die Exfreundin kein Zeugnisverweigerungsrecht. Einzige praktikable Möglichkeit, eines zu bekommen, wäre ein Verlöbnis. Man glaubt nicht, wie viele Prostitutierte sich schon auf dem Gerichtsklo mit ihrem Zuhälter verlobt haben, aber in diesem Fall dürfte das auch kein gangbarer Weg sein.

Natürlich kann die Exfreundin das Zeugnis verweigern. Die Folter zur Erzwingung der Aussage ist abgeschafft. Aber wie lange sie das durchhält, wenn ein Richter ihr mit Beugehaft droht, sei einmal dahingestellt.

BTW
Sakura hat geschrieben:Hallo ZerberusX,

guck mal hier nach: http://de.wikipedia.org/wiki/Zeugnisverweigerungsrecht

Das gilt allenfalls für Personen in einer Lebenspartnerschaft, nicht irgendendwelche Teenyfummelfreundinnen, zumal wenn beide noch bei den Eltern leben. Die Partnerschaft muss eingetragen sein.
Lebenspartnerschaft = eingetragene Lebenspartnerschaft = Schwulen"ehe" = für heterosexuelle Paare nicht einmal theoretisch denkbar.
Gruß

|J|e|x|M|
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Horizonzero
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Re: Der Countdown läuft !!!

Beitrag von Horizonzero »

Hi Zerb, also auf deinem Rechner waren natürlich noch nie KiPo, hast keine Ahnung wie die (ex) darauf kommt, vielleicht hast Du ja mal im Scherz gesagt Pädo zu sein(ist sie zufällig jünger wie Du?), hat sie wohl falsch verstanden oder so-, sie nimmt nicht zufällig Drogen oder so? Könnte der Glaubwürdigkeit schaden, außerdem ist sie so sauer auf Dich das sie Dinge erfindet. Hat sie eine Vorstrafe, erwähnen lassen (Anwalt), ist sie selber Opfer (Vergewaltigt oder so?), mit rein packen.
Ist zwar alles sehr unschön, kann aber helfen. Und klar, der Anwalt soll auf Einstellung wegen fehlender Beweislage drängen. Gruß Rainer
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Bruce
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Re: Der Countdown läuft !!!

Beitrag von Bruce »

Ich habe gerade was gefunden....

http://www.rechtsanwalt-louis.de/verbre ... raphie.htm

http://www.rechtsanwalt-louis.de/tips_z ... fahren.htm

gut für eine Lektüre allemal.

Scheinen DIE Spezialisten schlechthin zu sein...
Ich mag dich...
Dorian
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Re: Der Countdown läuft !!!

Beitrag von Dorian »

garnicht mal so übel find ich das. schaut doch nach recht viel arbeit aus. kenne das von keiner anderen seite!

was ist der unterschied zwischen einer nutte und einem anwalt?
der anwalt legt einen, selbst wenn man tod ist noch aufs kreuz!
War eine Zeit, da war ein Gott verliebt; In eine Taube weiß und rein; Hat sie gejagt, jedoch die Taube flog; In einen Wald ganz tief hinein © http://www.ostmusik.de/bernsteinlegende.htm Text: Kurt Demmler
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ZerberusX
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Re: Der Countdown läuft !!!

Beitrag von ZerberusX »

Stimmt ich werde auchnoch die Still-legung wegen Mangelnder Beweise fordern.

Zu den Spezis:
Die Kosten ja wieder und wer solls bezahlen?


Was wäre ,wenn sie es detailiert beschreiben könnte?
Das könnte man sich trotzdem aus den Fingern saugen.
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JexM
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Re: Der Countdown läuft !!!

Beitrag von JexM »

ZerberusX hat geschrieben:Was wäre ,wenn sie es detailiert beschreiben könnte?
Dann müßte sie schon ein photographisches Gedächtnis haben. Zumal es bei reinen Nacktbildern (ich gehe mal davon aus, daß es darum letztlich geht), winzige Details den Unterschied machen können, ob ein Bild strafbare Pornographie oder eben nur harmlose Aktphotographie ist, die in Deutschland nach wie vor legal ist. Die Aussage Deiner dusseligen ex-Freundin müßte also schon sehr detailliert sein. Um das aber auch praktisch durchzusetzen, braucht es einen hartnäckigen Verteidigers.

Wenn Du vor Gericht aussagen willst - was ich Dir nicht empfehle - dann solltest Du behaupten, daß es sich um abgescante Bilder aus irgendeinem legal käuflichen Buch handelt (Sally Mann, Jock Stuges o.ä.). Die sind quasi amtlich mit dem Label "Kunst" versehen, da wird so ein Amtsrichterlein nicht gegen anstinken.
Gruß

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Bruce
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Re: Der Countdown läuft !!!

Beitrag von Bruce »

ZerberusX hat geschrieben:Stimmt ich werde auchnoch die Still-legung wegen Mangelnder Beweise fordern.
So macht es Freude, dich zu lesen ;)
ZerberusX hat geschrieben: Zu den Spezis:
Die Kosten ja wieder und wer solls bezahlen?
Papa??? Deine Sparbüx??

Oder gibt es in Deutschland eine Möglichkeit der Kostenlossen Prozessführung??
( nicht zu verwechseln mit einem Pflichtverteidiger)
Anderswo gibts das auch...würde mich übereraschen, wenn in Deutschland NICHT.

Zudem, da deine Chancen sehr gross sind dass du den Prozess gewinnst, übernimmt natürlich der Staat am Ende alle Kosten.

Ein Kleinkredit, um die Vorschüsse zu leisten, könnte hier ev. sinnvoll sein....
(Wobei ich deiner Bank nicht sagen täte wozu du die kohle brauchst)

Aber, frag diese Spezis, die wissen sehr genau wer bezahlt, eine Nummer ist ersichtlich, ein Anruf kann nicht Schaden.
Ich mag dich...
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ZerberusX
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Re: Der Countdown läuft !!!

Beitrag von ZerberusX »

Also,
Wir haben uns nach nem besseren Anwalt umgeschaut und wir wollen morgen zu nem eingetragenen Anwalt gehen der dann auch bleibt.Ich hatte den vorgeschlagen ,den ihr mir gezeigt habt ,aber mein Vater hat einen in Münster entdeckt der in soeine Liste für "gute Anwälte" eingetragen ist.Er meint es wäre vllt besser den zu nehmen ,weil der die Richter kennt.


Ich hoffe mal ,dass es endet ,bevor es richtig losgeht.


Warum soll ich vor Gericht nichts Aussagen?Dann hau ich mich doch erst recht in die Pfanne?Ich kann ihre Aussage dochnicht einfach so stehen lassen?Ich werde schon meinen Senf dazugeben ,der sie dumm darstehen lässt.


Und warum soll ich sagen ich hätte sowas draufgehabt?Ich habe es von Anfang an gesagt und die Durchsuchung hat es bestätigt.Auf diesem PC wurden keine illegalen Inhalte gefunden.

Und wenn sie sich vor Gericht den Mund Fusselig redet ,was solls.Das ist meine Ex.Die will mir derbe einen reinwürgen ,weil wir in letzter Zeit viel Streit hatten.Ausserdem sollte man auf ihrer Aussage sowieso nicht soviel geben da sie Psychisch nicht ganz auf dem Damm ist so wie mir das scheint.....Schliesslich findet sie die 2 Leute die in den USA Amok gelaufen sind und sich selbst erschossen haben toll.Und als ich mit ihr reden wollte hat sie gesagt "Das leben ist sowieso scheisse" und sie hat ständig mit einer Gürtelschnalle einen Galgen geformt.Auch hat sie sich mal den Arm mit den Gürtel abgeklemmt und leicht mit Messer an dem Arm drangepixt.Nicht so das sie sich verletzt hat ,aber ich fands nichtmehr lustig.


Ich denke ,dass das dem Gericht zeigt das Sie nicht gerade die Super-Zeugin ist?
Was denkt ihr?

Das ist nicht erfunden

Das ist die klassische Aussage gegen Aussage Situation.Ich denke dort dann nichts zu sagen ist extrem Falsch?
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Bruce
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Re: Der Countdown läuft !!!

Beitrag von Bruce »

Mein lieber Zerb

Was die Wahl des Anwalts betrifft:

Nimm einen mit Reverenzen in Sachen Kipo.
Es ist egal ob der auf einer ?Lieste der Guten? steht.
Ein guter Scheidungsanwalt hilft dir in einem Kipo - Verfahren nichts.
Und es ist auch wichtig wie dieser darüber denkt.

Mir hatte tatsächlich mal einer am Telefon etwa so was gesagt:

Bruce legt telefonisch den Sachverhalt dar?.
Anwalt: ?Sind sie etwa ein Pädopphiler???. :shock:
Bruce: ? ja, klar?
A : ?Ich habe selber Kinder? :evil:
B: ?na ich gratuliere?
A ?mein Sohn ist erst 4?? :cry:
B ?ja?also?wie ist das jetzt? ?
A: ? ok?wenn sie alles gestehen, gleich zu Anfang alle Karten der Polizei offen legen, bin ich bereit ihnen zu helfen, wir halten das Strafmass gerecht, und anschliessend machen sie eine Thera?das ist absolute Bedingung ?
B ?warum Thera? Und wie sieht den ein gerechtes Strafmass in etwa aus? ?
A ? ja, ich schaue grad?also?Strafmass bei *Zensur* ?Ersttäter?blabla?is etwa?HEEE?das gibt höchstens etwas auf Bewährung?? :shock: :evil:

JAAA?so was hört man oft, wenn man auf Anwaltsuche ist. (is zwar ein recht krasses Beispiel)
Es ist sehr wichtig wie dein Anwalt über diese Sache denkt.

Weis dein Papa über diese Sache??
Weis er dass du hier Rat hollst?
Wie denkt er darüber??

Und hör auf die alten Hasen hier, die haben Erfahrung und meinen es gut.
Ich mag dich...
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Zhunami
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Re: Der Countdown läuft !!!

Beitrag von Zhunami »

Wozu sollte er sich denn einen KiPo-Spezialisten anlachen? Damit macht er sich doch nur unnötig verdächtig.

Folgende Fakten kann die SA wissen:

Es hat nie KiPo auf seinem Rechner gegeben, und er will sowas auch nicht haben oder sehen und verurteilt es total. Seine Ex-Freundin will ihm eine reinwürgen, weil sie total eifersüchtig ist oder sonstwas für Probleme mit ihm hat. Und nur, weil er eine 13jährige auf der Straße hübsch fand und seiner Freundin das gesagt hat, ist er noch lange nicht pädophil. Die sah mit 13 eben schon sehr reif aus, was kann er dafür?

Kein Staatsanwalt der Welt kann dich wegen "gar nix" verknacken, also streite das alles ab und zuck' die Schultern über die dummen Albernheiten deiner Ex-Freundin. Am besten betonst du noch wie abartig du KiPo findest, und dass es eine total Frechheit ist, dir sowas zu unterstellen. Du hattest nie KiPo auf dem Rechner, noch nicht mal legale Bilder von Kindern höchstens von deiner kleinen Nichte oder irgendwelchen Familienfeiern. Und mal ganz abgesehen davon kannst du jawohl gar nicht pädophil sein, schließlich ist deine Ex im gleichen Alter wie du.


So, und nicht anders sollte das laufen. Wenn du vor Gericht zugibst, dass du pädophil bist, dann bist du automatisch verdächtig, selbst wenn man bei dir überhaupt nichts gefunden hat.
Die Intelligenz ist das am gerechtesten verteilte Gut. Jeder meint genug davon zu haben.
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