Puppenverbot wird am 2 Juli um 9:30 Uhr entschieden

Forumsregeln
Regeln für den Offenen Bereich

Für alle Gäste gelten die üblichen Forenregeln.

Registrierte Benutzer sollen hier keine Threads eröffnen, sondern dafür die anderen Unterforen nutzen, dürfen aber Antworten erstellen.

Das Posten von

- Links jeder Art, mit Ausnahme GLF-internen Links,
- Bildern aller Art per img-Funktion, weil damit auch IPs der User ermittelt werden können,
- URLs im Text

ist nicht erlaubt.

Außerdem werden keine sachfremden Diskussionen über z.B. Esoterik, Wahnvorstellungen, Endzeitverkündungen... zugelassen. Für solche Sachen gibt es woanders genug Möglichkeiten der Diskussion. Wir werden besonders auf wiederkehrende Spammer achten.

Bitte antwortet auch nicht auf Massenspam mit Beschimpfungen und Drohungen. Nutzt für solche Beiträge den Meldebutton oder ignoriert sie.

Beiträge oder Threads, die gegen obige Regeln verstoßen, werden kommentarlos entfernt und die Antworten darauf ebenfalls.

Immer wieder finden es Gäste lustig, sich einen Namen zu geben, der obszön oder beleidigend sein soll. Wundert Euch nicht, wenn diese Threads oder Beiträge nicht freigeschaltet werden.

Antwort erstellen


Diese Frage dient dazu, das automatisierte Versenden von Formularen durch Spam-Bots zu verhindern.
Smileys
:D :) :( :o :shock: :? 8) :lol: :x :P :oops: :cry: :evil: :twisted: :roll: :wink: :!: :idea: :arrow: :| :?: :mrgreen: :herz: :rotfl: :wegrenn: :kopfsch:

BBCode ist eingeschaltet
[img] ist eingeschaltet
[url] ist ausgeschaltet
Smileys sind eingeschaltet

Die letzten Beiträge des Themas
   

Ansicht erweitern Die letzten Beiträge des Themas: Puppenverbot wird am 2 Juli um 9:30 Uhr entschieden

Re: Puppenverbot wird am 2 Juli um 9:30 Uhr entschieden

von naylee » 06.07.2026, 15:36

Rate mal, wer KTW ganz toll findet: Die AfD! Das wurde mehrfach betont.

Mal kurz überflogen und die Widersprüche herausgearbeitet: Die AfD packt alles, was auch nur annähernd mit Kindern und Sexualität zu tun hat, in die Schmuddelecke. Sex-Räime in Kitas. Transenpartys in der Grundschule. Das Recht auf sexuelle Aufklärung von Kindern wird als pädophile Spielwiese verunglimpft.

Gleichzeitig aber findet sie ein "wissenschaftliches" Programm "für" Pädophile ganz toll. Das passt nicht zueinander, finde ich.

Meine Vermutung: Der Baierle hängt als wortgewaltiger Unterstützer in der AfD mit drin. So sichert er sich seinen Arbeitsplatz und ganz nebenbei könnte damit auch eine Erklärung gefunden werden für die fortwährend Radikalisierung in der letzten KTW-Dekade.

Re: Puppenverbot wird am 2 Juli um 9:30 Uhr entschieden

von Luna » 06.07.2026, 14:00

Selbst Sirius auf kiH schreibt das was ich schon die ganze Zeit sage.
Sirius hat geschrieben:Wer tatsächlich alles schlimmer macht, ist KTW. Ohne KTW und die fachlich nicht haltbaren Aussagen über Puppen, die Beier und Quendler-Adamo mal im Privatfernsehen von sich gegeben haben, hätte sowohl der Gesetzgeber als auch das BVerfG eine Rechtfertigung weniger für das Verbot gehabt.
Leider wird KTW mit Millionen an Euros unterstützt. Und Beier tut alles dafür das es so bleibt. Deswegen sagt er ja solche nicht haltbaren Sachen. Würde er behaupten, jede Puppe verhindert einen Missbrauch. Dann bräuchte man KTW und die jährlichen Fördergelder ja nicht mehr. Die Frage ist also was man gegen den Kinderschutzverein tun kann... Wir haben kein Budget, wir können nur aufklären und jeden raten sich zweimal zu überlegen dort hinzugehen. Gute Hilfe findet man ja auch in Selbsthilfeforen.

Re: Puppenverbot wird am 2 Juli um 9:30 Uhr entschieden

von Gast » 05.07.2026, 22:51

5 Frauen am BVerfG sollten über Kindersexpuppen entscheiden. Man hat die Niederlage schon vorhersagen können.

Re: Puppenverbot wird am 2 Juli um 9:30 Uhr entschieden

von Mitleser » 05.07.2026, 19:59

Man kann in Deutschland wunderbar mit zweierlei Maß messen. Rassismus, Faschismus, Antisemitismus, Antifeminismus, solange man das alles nicht öffentlich äußert, ist es "private Belustigung" und somit strafrechtlich nicht relevant. Und wer über die Stränge schlägt und andere Menschen öffentlich diskreditiert, beleidigt oder erniedrigt, kommt in der Regel mit einem Bußgeld weg.

Beim Gebrauch von Schusswaffen, Messern und dergleichen gibt es immer noch die verminderte Schuldfähigkeit, selbst bei Kindstötungen. Ebenso, wer mit Fahrzeugen in Menschengruppen rast oder sonstwie das Leid anderer Menschen in Kauf nimmt. Für Mord ist die Latte schon sehr hoch angesetzt und setzt extreme Kaltblütigkeit voraus, auch wenn selbst Jugendliche mittlerweile Altersgenossen mitunter mit dutzenden Messerstichen tödlich verletzen.

Aber wehe, man denkt auch nur im entferntesten an irgendwelche als sexuell interpretierbaren Dinge, die mit Kindern zusammenhängen, dann ist man sofort ein Schwerverbrecher, es gibt keinerlei mildernde Umstände. Für eine Zeitlang war noch nicht einmal ein minderschwerer Fall vorgesehen, und das hat man auch nur deshalb rückgängig gemacht, weil zunehmend Eltern, Lehrerinnen sowie Kinder und Jugendliche selbst in den Fokus der Ermittlungen gelangt sind...

Re: Puppenverbot wird am 2 Juli um 9:30 Uhr entschieden

von naylee » 05.07.2026, 19:58

Horizonzero hat geschrieben: 05.07.2026, 16:22 Was Erwachsene mit einander machen - solange beide eindeutig wollen - ist davon doch nicht betroffen. Selbst wenn einer in Windeln oder Schuluniform steckt ändert das nichts an seinem Alter.
Teilweise richtig.

Was aber ist dann mit der sogenannten "Anschein-Pornographie", oder wie sich das auch immer schimpft? Schließlich können die Richter zu deinen Ungunsten entscheiden, wenn die volljährigen Mädels minderjährig wirken. Also 17 Jahre und jünger.


Gast hat geschrieben: 05.07.2026, 16:26 Warum sollen die davon nicht betroffen sein? Ja, jetzt aktuell nicht, aber hast du dir die Argumente der Richter angeschaut?

Kinder dürfen nicht zu Sexualobjekten von Erwachsenen gemacht werden. Wenn jetzt aber ein Paar "Ageplay" betreibt, wo halt bewusst eines der Partner sich als ein Kind ausgibt, dann ist das im Prinzip auch darauf anwendbar.

Ich glaube viele haben die Tragweite der Entscheidung noch nicht begriffen.
Und genau das hoffe ich einfach. Leider habe ich nicht genügend Kohle um gegen alles und jeden klagen zu können. Aber ich hoffe inständig, dass sich diese scheiß Justiz so dermaßen selbst ans Bein pinkelt, bis alles verboten ist, außer zu beten und Buße zu tun.

Re: Puppenverbot wird am 2 Juli um 9:30 Uhr entschieden

von naylee » 05.07.2026, 19:43

Leni hat geschrieben: 05.07.2026, 14:09 Ich verstehe es nicht mehr! Wie kann eine Partei, die in den meisten Bundesländern als gesichert rechtsextrem eingestuft wird, überhaupt noch im Bundestag sitzen?
Möchtest du darauf wirklich eine Antwort haben?

Warum werden fünf rechtsextreme Bullen zwar vom Dienst freigestellt, aber weiterhin voll bezahlt? Einer darf jetzt sogar wieder aktiv Bulle sein.

Guckst du hier: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/olg-frankfurt-1ws17123-nazi-polizei-chat-whatsapp-gruppe-itiotentreff
Rechts­ex­t­reme Poli­zeichats nur pri­vate "Belus­ti­gung"

NS-Verharmlosung, Rassismus und Antisemitismus sind unter deutschen Polizisten keine Seltenheit. Das OLG Frankfurt/Main hält das für "schwer erträglich", aber nicht für strafbar. Denn die Chats seien nicht für die Öffentlichkeit bestimmt

In einer Whatsapp-Chatgruppe mit dem Namen "Itiotentreff" teilten mehrere Frankfurter Polizisten über Monate rechtsextreme und menschenverachtende Inhalte. Darunter waren Hitler-Abbildungen, Hakenkreuze oder Memes, mit denen sich die Beamten über Vergewaltigungsopfer, Frauen, Geflüchtete, Menschen mit Behinderung und nicht-weiße Personen lustig machten. Das Landgericht (LG) Frankfurt am Main hatte das aus den rund 1.600 Nachrichten sprechende Gedankengut zwar als "nationalsozialistisch, antisemitisch, rassistisch und menschenverachtend" bewertet, in dem Fall sowie bezüglich einiger ähnlicher angeklagter Chatgruppen aber zugleich entschieden, dass die Inhalte keinen Straftatbestand erfüllten. Es hatte deshalb die Anklage der dortigen Staatsanwaltschaft nicht zum Hauptverfahren zugelassen und keinen Prozess eröffnet.
"
Aha. Meine Mädchenschlüpfer waren auch nur für private Belustigung bestimmt. Und wenn der Fritz oder der Eberhard seine Kindersexpuppe fickt, dann ist das auch nur private Belustigung. Es sollte vielleicht "schwer erträglich" sein, aber nicht strafbar.
Die Frankfurter Gerichte verneinten das den Tatbeständen gemeinsame Merkmal des "Verbreitens": Wer Nachrichten in einer privaten Chatgruppe versende, "verbreite" diese nicht.
Aha. Wenn sich der Eberhard also Kinderpornos mit dem Fritz austauscht, dann verbreitet er keine Kinderpornografie, denn die Nachrichten sind privat versandt worden. Erkläre das mal irgendeinem Richter...
Auch hinsichtlich der ebenfalls angeklagten Mitglieder einer 30-köpfigen Chatgruppe "Homies & Friends" hatte das LG argumentiert, die Gruppe bestünde "aus einem überschaubaren Kreis von Kollegen bzw. ehemaligen Kollegen"; zudem seien die Inhalte "exklusiv gehalten".
Aha. Also kein Naziring oder Rechtsradikalenring oder Übermenschring. Merkwürdig. In irgendeiner Schrift steht bei meinem Verfahren etwas, dass ich einem Kinderpornoring angehören soll. Weil in meinem Handy die Telefonnummer eines anderen, bereits früher verurteilten Pädophilen gefunden worden war.

Zudem stellte das OLG auf den Zweck der Chatgruppen und im Fall des "Itiotentreffs" auch auf dessen Namen ab. "Zweck der Gruppe war es, durch Einstellen schockierender Inhalte die Chatmitglieder zu 'belustigen', so der Senat. Das habe sich bereits aufgrund des Namens "Itiotentreff" aufgedrängt. Insofern hilft den Beamten also die die geteilten Inhalte verharmlosende Bezeichnung als Treff von Idioten.
Aha. Sehr interessant. Wer von euch also in Zukunft nackte Kinder per Whatsapp-Chatgruppe tauschen möchte, der kann dies gerne tun, solange der Name dieser Gruppe irgendwie einen belustigenden Namen hat.

Super, da habe ich doch gleich ein paar nette Ideen:
- Super-Girlie-Monstertitten-Chat
- Nackte Mädchen und fellige Muschis
- Pääädoooo-Treff



Die Antwort auf deine Frage, Leni, ist ganz einfach: Deutschland ist seine Nazis nie los geworden. Die sitzen genau auf den Posten, an denen solche Entscheidungen hängen.
Klar ist dagegen: Im Fall des "Itiotentreffs" und in den weiteren in Frankfurt angeklagten Fällen wird es keinen Strafprozess geben. Für die strafrechtliche Behandlung weiterer, ähnlicher Fälle ist der Beschluss nicht bindend, präzisiert aber die Voraussetzungen einer Kettenverbreitung im Rahmen von Whatsapp-Gruppenchats.

Re: Puppenverbot wird am 2 Juli um 9:30 Uhr entschieden

von naylee » 05.07.2026, 18:59

Luna hat geschrieben: 05.07.2026, 06:35 Schließlich werden auch Richter von der AfD im BverfG sitzen und dann haben wir gar keine chanche mehr.
Das ist arg pessimistisch und ich würde gerne sagen, dass ich nicht an eine solche Entwicklung glaube. Doch das kann ich einfach nicht.
Namielle hat geschrieben: 04.07.2026, 13:04
Niemand hat Fantasien oder die Masturbation verboten. Es dürfen "nur" keine Puppen dabei verwendet werden.
Sicher, es wurden "nur" Puppen endgültig verboten. Doch ist dieses Urteil eine gute Basis, um später noch weitere Dinge auf Grundlage einer "moralisch angereicherten" Gesetzesfindung zu verbieten oder einzuschränken. Es gibt nun ein Urteil, auf das sich künftige Gesetze berufen können.

Der Weg zur Zwangsoffenbarung oder gar Zwangstriebdämpfung ist zwar noch weit, doch ein riesiger Schritt in diese Richtung ist nun getan.


Gast hat geschrieben: 04.07.2026, 16:35 Das widerum bedeutet das der Gesetzgeber jede Form der Fiktion verbieten muss. Es spricht ja im letzten Absatz davon das es die Pflicht des Staates ist.


Und genau da muss man jetzt ansetzen. In Anbetracht dessen, dass so ziemlich jede Darstellung von Gewalt und Sex die Würde des Menschen verletzt, kann durch dieses Urteil eine richtig schöne Kettenreaktion entstehen. Oder bin ich da zu optimistisch?

Namielle hat geschrieben: 05.07.2026, 05:55
Davon abgesehen, was ihr in euren eigenen vier Wänden so treibt, wird im Normalfall keiner erfahren.

Richtig, im Normalfall wird das keiner erfahren. Und wenn sie aber doch zu dir nach Hause kommen unter einem Vorwand? Bei mir waren sie gewesen. Obwohl es eindeutig (EINDEUTIG!!!!) ersichtlich war, dass ich an einem Austausch von pornografischen Bildern kein Interesse hatte, wurde mir genau das unterstellt (UNTERSTELLT!!!)

Die kriminalistische Erfahrung war dann noch das I-Tüpfelchen, um den Durchsuchungsbeschluss zu unterschreiben.

Ich habe mich von allem ferngehalten, was irgendwie illegal war. Nur diese eine kleine Sache, zwei Jahre vor der HD hat mir das Genick gebrochen. Eine Sache, die strafrechtlich nicht relevant ist. Warum sollte die Schwelle für Polizeizugriffe in einigen Jahren nicht noch niedriger liegen? Da hat jemand ein sehr nahes Verhältnis zu Kindern... nach kriminalistischer Erfahrung ist davorn auszugehen, dass... und schon ist die Unterschrift gesetzt. Und dann kommen sie zu dir nach Hause, irgendwann. Und dann finden sie irgendwas bei dir. Und dann war es das gewesen.

Namielle, ich möchte nicht den Teufel an die Wand malen, aber du MUSST dir dessen einfach bewusst sein: Du bist auf der Abschussliste. Jedes noch so kleine Indiz wird in Zukunft eine Begründung für unangenehmen Besuch sein können. Dieses Puppen-Urteil war der Auftakt dazu.

Selbst, wenn sie bei dir nichts finden: Alleine die Tatsache, dass die Bullen dein Heim durchwühlen berechtigt sie dazu, zu deinem Arbeitgeber zu gehen und dem zu sagen, dass du im Sexualstrafbereich ein Ermittlungsverfahren anhängig hast. Da kannst du sauber sein ohne Ende, da kannst du nur niedliche Hundewelpen an den Wänden hängen haben. Das nützt dir garnichts.

Die Bullen dürfen alles. Deine Rechte zählen in diesem Moment nicht mehr. Du hast das Recht auf Aussageverweigerung, aber das war's. Dein Anwalt wird für deine Recht kämpfen, aber da ist es schon längst geschehen. Ohne einen Prozess und ein Urteil bist du schon verurteilt. Das kann eine nachträgliche "Rehabilitation" in Form einer Verfahrenseinstellung auch nichts mehr gut machen.


Nur für die, die es nicht wissen: Ich bekam Besuch aufgrund einer nicht-strafbaren Handlung. Die Bullen kamen zwei Jahre später zu mir, sicherlich weil sie mich in Sicherheit wiegen wollten. Dann erzählten sie meinem Arbeitgeber irgendwas von Kinderporno-Videos auf meinem Handy, was überhaupt nicht stimmte. War aber egal, denn die Bullen dürfen alles behaupten. Das kann man in jedem mittelmäßigen Fernseh-Krimi sehen.

PS: Die Lüge mit den Kinderpornovideos habe ich jetzt schwarz auf weiß. Denn irgendwie ist in den Klageschriften meines Arbeitgebers überhaupt keine Rede mehr davon. Nun haben sie sich nämlich neue Sachen ausgedacht, die noch ungeheuerlicher sind.

Re: Puppenverbot wird am 2 Juli um 9:30 Uhr entschieden

von Leni » 05.07.2026, 17:26

Höcke sagt, dass wir (die, die nicht in der AfD sind), an der Seele verwundet sind und dass "wir" eine Aufgabe für die AfD sind, indem sie uns helfen, zu heilen! :roll:

Unser ganzes Land ist krank und muss durch die AfD geheilt werden!

Jetzt kommen die mit dieser Psychonummer.... :|

Re: Puppenverbot wird am 2 Juli um 9:30 Uhr entschieden

von Gast » 05.07.2026, 16:26

Warum sollen die davon nicht betroffen sein? Ja, jetzt aktuell nicht, aber hast du dir die Argumente der Richter angeschaut?

Kinder dürfen nicht zu Sexualobjekten von Erwachsenen gemacht werden. Wenn jetzt aber ein Paar "Ageplay" betreibt, wo halt bewusst eines der Partner sich als ein Kind ausgibt, dann ist das im Prinzip auch darauf anwendbar.

Ich glaube viele haben die Tragweite der Entscheidung noch nicht begriffen.

Re: Puppenverbot wird am 2 Juli um 9:30 Uhr entschieden

von Horizonzero » 05.07.2026, 16:22

Was Erwachsene mit einander machen - solange beide eindeutig wollen - ist davon doch nicht betroffen. Selbst wenn einer in Windeln oder Schuluniform steckt ändert das nichts an seinem Alter.

Re: Puppenverbot wird am 2 Juli um 9:30 Uhr entschieden

von Gast » 05.07.2026, 16:09

Müsste man jetzt nicht auch Menschen bestrafen, die "Ageplay" machen? Weil das ist ja auch eine "Missbrauchssimulation"? Also das Urteil ist ja jetzt wirklich nicht schön für Menschen die auf "Consensual-Non-Con" stehen. Also konsensuale Rollenspiele von nicht konsensualen Fantasien.

Heftig wirklich. Keine ahnung was ich dazu noch sagen soll.

Re: Puppenverbot wird am 2 Juli um 9:30 Uhr entschieden

von Leni » 05.07.2026, 14:09

Ich verstehe es nicht mehr! Wie kann eine Partei, die in den meisten Bundesländern als gesichert rechtsextrem eingestuft wird, überhaupt noch im Bundestag sitzen?

Was sind wir denn für Weicheier, die die nicht einfach kurzerhand rauszuschmeißen? (und stattdessen darüber jammern, dass wir vielleicht demnächst einen Ministerpräsidenten haben, der AfD-Mitglied ist) :twisted:

Re: Puppenverbot wird am 2 Juli um 9:30 Uhr entschieden

von Mitleser » 05.07.2026, 12:54

Wenn unsere Regierung so fleißig weitermacht, das Vertrauen der Bürger zu verspielen, werden 35 bis 40% für die AfD bei der nächsten Wahl keine Überraschung mehr sein. Die SPD wird dann unter die 5%-Hürde fallen, und die FDP sowieso. Vielleicht gewinnt die Linke noch ein paar Prozent dazu, aber ich schätze mal, die CxU wird mit der kein Bündnis eingehen wollen, genauso wenig mit der AfD. Vielleicht gibt's dann blau-grün oder so, mittlerweile ist denen alles zuzutrauen... :roll:

Re: Puppenverbot wird am 2 Juli um 9:30 Uhr entschieden

von Luna » 05.07.2026, 10:20

Leni hat geschrieben: 05.07.2026, 10:02 Mach mir nicht so eine Angst Luna! Mir war gestern schon schlecht, als ich ihren Parteitag gesehen habe und wieder diese Fresse von Höcke ansehen musste. Mir ist soooo übel. Und ich habe richtig Schiss! :(
Tut mir leid, dass ich aktuell so wütend und pessimistisch bin. Ich sehe für uns leider keine rosige Zukunft mehr.

Re: Puppenverbot wird am 2 Juli um 9:30 Uhr entschieden

von Leni » 05.07.2026, 10:02

Luna hat geschrieben: 05.07.2026, 06:35

*Zudem kommt noch das die AfD bald an der Macht ist. Sie sagen jetzt schon das wir uns dann nicht zwei- sondern zehnmal überlegen sollen eine Straftat zu begehen. Weil die Strafen dann noch härter ausfallen werden als sie jetzt schon sind. Und es wird noch mehr Verbote geben, so das man sich leichter Strafbar macht. Ich sag nur Hirnscan der Pädophilie erkennen kann... Als erstes werden Lehrer und Erzieher einen negativ-Bescheid vorlegen müssen, ein sauberes Führungszeugnis wird dann nicht mehr aussreichen. Schließlich werden auch Richter von der AfD im BverfG sitzen und dann haben wir gar keine chanche mehr.
Mach mir nicht so eine Angst Luna! Mir war gestern schon schlecht, als ich ihren Parteitag gesehen habe und wieder diese Fresse von Höcke ansehen musste. Mir ist soooo übel. Und ich habe richtig Schiss! :(

Nach oben