http://www.spiegel.de/panorama/gesellsc ... 78,00.htmlEine Gesellschaft für die partnerschaftliche Liebe zum Tier darf kein Verein werden.
Der Grund ist die Satzung der Gesellschaft. Dort wird "Zoophilie" als "die partnerschaftliche Liebe zum Tier" beschrieben, "die die nach geltendem deutschen Recht erlaubten sexuellen Kontakte einschließen kann, jedoch nicht muss".
Nach Überzeugung des Amtsgerichts und nun auch des Kammergerichts verstößt diese Satzung gegen den Tierschutz und gegen das Verbot tierpornografischer Schriften. Nach Auffassung des Kammergerichts ist die beabsichtigte Vereinstätigkeit nicht auf neutrale Informationsvermittlung gerichtet, sondern als Lobbyarbeit zugunsten zoophiler Personen vorgesehen.
Warum poste ich das, obwohl es um Tiere geht? Nun, weil sich der Fall praktisch 1 zu 1 auf kinderliebende Personen und einen etwaigen kinderliebenden Verein übertragen lässt - man kann in dem Zeitungsbericht "Tier" durch "Kind" und "Zoophil" durch "Pä...[Ihr wisst schon]" ersetzen, und es würde Sinn machen:
Sex mit Kindern ist verboten (entspricht dem Sex-Verbot wegen Tierschutz), und wenn ein hypothetischer kinderliebender Verein irgendetwas bezüglich Sex in seiner Satzung zu stehen hätte, was nicht dem talibanesken Gehirnkot der Fotzokratendiktatur entspricht, so würde er als Sex-Lobbyist angesehen und nicht erlaubt werden.
Interessant ist vor allem der zweite zitierte Absatz: Dem Verein geht es primär im Liebe, und der Sex wird nur fakultativ genannt. Trotzdem wird er wegen Sexerei nicht erlaubt.
Hieran sieht man, wie hart in solchen Sachen die Gerichte sind.
Ein Verein für Kinderliebe hätte also wohl nur dann eine Chance auf Gründungserlaubnis, wenn er sich den Dogmen von Charité und Carechild unterwirft.