Ich bin mir eigentlich gerade nicht sicher worin wir uns widersprechen.
Ich glaube wir brauchen einen Neustart.
Du sagtest: "Die Handlung des Staates muss gerecht sein, nicht die Situation, die daraus folgt."
Und ich argumentiere: Die Handlung kann doch nur dann gerecht sein, wenn die Situation, die daraus entsteht, gerecht ist.
Das hat mich ja von Anfang an verwirrt.
Nun kommt es aber eben darauf an, was gerecht ist.
Diese Unterschiede sind zu vernachlässigen.kafka hat geschrieben: Ersterns werden Steuern nicht willkürlich erhoben; der Milliardär kann sich sicher sein, dass Menschen, die ein ähnliches Vermögen haben, ein ähnliches an Steuern zahlen müssen - zumindest in der Theorie. Das heißt auch, dass Einflussnahme durch Bestechung und ähnliches Geklüngel ausgeschlossen ist. Zweitens wird ein Teil der Steuerabgaben auch direkt wieder in Dinge investiert, von denen der Milliardär profitiert.
So wie ich verstanden habe, hattest du folgende Position:
1. Zwei Menschen leben mit zwei unterschiedlichen Zuständen.
2. Der eine Mensch hat keinen Anspruch den Zustand des Anderen gegen seinen Willen zu verändern.
C: Wenn der Staat durch eine Handlung den Zustand des einen Menschen zu Gunsten des zweiten Menschen ändert, ist das eine ungerechte Handlung.
Nun habe ich mit dem Sozialstaat gezeigt, dass genau das vom Staat getan wird und ich argumentiere, dass dies trotzdem eine gerechte Handlung ist.
Du kannst ja Unterschiede feststellen wie du willst, es wird von einkommensstarken Menschen Geld genommen um damit bedürftige Menschen zu ernähren.
Findest du das ungerecht?
Oder kannst du das noch einmal entdröseln?
Ja, jetzt ruderst du ja wieder zurück. Ich sagte ja die ganze Zeit: Manchmal ist es gerecht, wenn der Staat sich nicht einmischt, manchmal, wenn er sich einmischt.kafka hat geschrieben: Das hängt ganz von der eigenen Sicht auf den Begriff 'Gerechtigekeit' ab. Für mich ist Gerechtigkeit erreicht, wenn eine gute Lösung eines Konflikts gefunden wurde. Das ist also sehr subjektiv und kann durchaus auch ungerechte Aspekte für eine der beteiligten Personen einschließen.
Die Frage ist doch: Was hat positivere Effekte. Was beseitigt mehr Leid.kafka hat geschrieben: Nein, das tue ich nicht. Ich sage bloß, dass es ein ähnliches Dilemma ist.
Entweder:
- Höhere Aufklärungsraten
- Weniger Missbrauch
- Kein ruinieren von Leben durch Hausdurchsuchugen; sogar unabhängig davon ob jemand schuldig war oder nicht, ob der Besitz beabsichtigt war oder nicht und unabhängig wie die "Qualität" der Bilder war, ob nun posende Selbstportraits von Keenies oder Gewalthandlungen
- Konzentrieren der Polizeiarbeit auf Herstellung und Verbreitung
Oder:
- Verfolgen von Besitzern von Kinderpornographie zur möglichen Linderung psychischer Symptome
Es ist überhaupt fraglich ob dies bei Missbrauchsopfern wirklich so das Problem ist. Egal ob Besitz nun strafbar ist oder nicht, die Bilder werden immer im Umlauf sein und ob es einen Unterschied macht ob Polizisten reine Zufallsfunde von unvorsichtigen Nur-Besitzern noch erwischt oder nicht, ist sehr fraglich.
Die meisten polizeilichen Einsätze dahingehend waren ja die Aufdeckung von Tausch-Ringen. Diese werden ja nach wie vor fortgesetzt und erzielen die üblichen "Erfolge", wenn man das so nennen kann.
Kann das Opfer ja in keinem Fall. Ob nun noch der Besitz zusätzlich strafbar ist oder nicht, dürfte wenig ändern. Das Gesetz ist maximal für manche(?) Betroffene ein Placebo-Tuch.kafka hat geschrieben: Sie kann den Zustand bewusst bekämpfen, aber absolut beseitigen kann sie ihn nicht.
Das bedeutet aber nicht, dass man irrationale Regelungen beibehalten kann.kafka hat geschrieben: Die Angst vor der Andersbehandlung ist sicherlich irrational, aber existieren tut sie doch.