Nemo hat geschrieben:Mir scheint, die Strafe hat bei Dir nichts bewirkt, oder es hat der Richter bei der Urteilsverkündung nicht erklärt: Hinter jedem Bild steht auch immer die entsprechende Tat. Wenn jemand ein Kind vergewaltigt oder es zu etwas zwingt und das Ganze dann filmt oder fotografiert, dann tut er das, weil er in Dir den Abnehmer weiss, der sich daran aufgeilt. Insofern trägst Du eine Mitverantwortung an der Entstehung des Materials. Da kann man sich nicht einfach damit herausreden, dass es "nur" Bilder sind!
genau auf dieses argument habe ich gewartet.
1. der hersteller von kipo begeht sexuellen missbrauch nach §176 und hat somit im kipo-§ m. e. nichts zu suchen.
2. wer bilder unter dem deckmantel "mitverantwortung" als mehr als bilder geltend machen will, muss auch die konsequenzen daraus bedenken. demnach müsste auch jeder als terrorist eingesperrt werden, der sich eine doku zu "9/11" ansieht (sind auch bilder eines verbrechens), und niemand darf waren kaufen, die mittels kinderarbeit hergestellt wurden.
ja, und wer sich am straßenverkehr beteiligt ist mitverantwortlich für alle kinder, die darin verunglücken... usw usf
@perma
natürlich verbietet der 176 kindern ihre sexualität nicht komplett. da sind genaue altersstaffelungen gelistet, wer mit wem darf und wer nicht.
ich kenne den 176 nicht so genau, aber in unserem (ösireich) 207 geht es darum, dass keiner ab 18 mit keinem unter 14 darf, und ein mindestalter von 12 muss gegeben sein.
genau heißt es: die tat ist nicht strafbar, wenn das opfer 12 oder 13 ist und der täter nicht mehr als vier jahre älter. das schließt somit bezüglich unmündiger (also unter 14) alle ab 18 aus.