Die muss man lieb habenKhenu Baal hat geschrieben:Die Kids selbst überschwemmen das Netz mit ihrem Zeug, woran sich auch nichts ändern wird, so lange die Technik es hergibt. Die interessieren sich nun mal nicht für §§ oder die Hysterie der Erwachsenen.
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Gast
Re: Argumentationen gegen das Besitzverbot
- Cocolinth
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Re: Argumentationen gegen das Besitzverbot
Natürlich nicht.Poki hat geschrieben:Gibt's dazu ein paar aufschlussreiche Zahlen?
Zwar wird allenthalben gejammert*, dass das SEXTING (eben das Anfertigen von Kinder- und Jugendpornografie durch Kinder und Jugendliche selbst) um sich greift wie eine Pandemie, der ganze Schulen kollektiv verfallen, aber so genau wissen will man das auch wieder nicht.
Denn offensichtlich sex-positive Kinder bringen nach wie vor viele Leute ziemlich aus dem Konzept / der Fassung.
Und wenn man dann also irgendwo hunderte Nackt- und Masturbations-Selfies findet, dann gilt es doch schlichtweg als ZYNISCH auch noch anzunehmen, das hätten die abgebildeten Opfer alles SELBST verbrochen, in EIGENREGIE!
Nee, da muss ein Pädophilen-Ring oder sonst irgendein Zwang dahinter stecken.
Alles andere wäre ja... das wäre ja sonst... OMG...
ES SIND DOCH NOCH KINDER! HOLDE UNSCHULDSENGEL!!
*) z.B. hier: girlloverforum dot net/forum/viewtopic.php?f=7&t=14458
Zuletzt geändert von Cocolinth am 02.04.2014, 14:09, insgesamt 1-mal geändert.
Sex mit Kindern ab 14 ist (in D) per se legal:
- „Der Gesetzgeber traut diesen zu, über ihre Sexualität in einem gewissen Umfang selbst zu bestimmen. […] eine pauschale Strafbarkeit besteht somit nicht. [Nur] In besonderen Fällen ist […] der Sex […] unter Strafe gestellt.“
- Sascha
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Re: Argumentationen gegen das Besitzverbot
Es gibt natürlich neben erkennbar einvernehmlichen auch neutrale und nicht deutbare. Aber bei Videos, im Gegensatz zu Fotos, ist es normalerweise schon recht einfach, sich ein Urteil darüber zu machen, ob die Kids freiwillig mitmachen oder nicht.Denker hat geschrieben:Ich wollte nur noch einmal speziell den von Dir angesprochenen wichtigen Fakt unterstreichen.Sascha hat geschrieben:...sind bei Mädchen weniger als die Hälfte, und bei Jungs nur um die 5%, die erkennbar nicht einvernehmlich sind.
1) Graphik 1: Einvernehmlichkeitsgrad Gesamt-Mädchen-KiPo in Prozent
47,58% nicht einvernehmlich
29,07% einvernehmlich
15,71% nicht deutbar
07,64% neutral
Gesamtdateien: 1362
2) Graphik 15: Einvernehmlichkeitsgrad Gesamt-Jungs-KiPo in Prozent
73,36% einvernehmlich
15,72% neutral
5,68% nicht deutbar
5,24% nicht einvernehmlich
Gesamtdateien: 458
Sicher, es gibt da auch noch die Frage, welche Rolle Belohnungen spielen. Nur, Kinder sind in der Regel schlechte Schauspieler, wenn sie keine Lust haben, und nur wegen Geld mitmachen, sieht man ihnen das auch leicht an. Während andere Spaß haben, und ihnen eine eher symbolische Belohnung vor allem aus sozialen Gründen wichtig ist - "ich mache das ja wegen Geld, nicht weil ich schwul bin". Daher halte ich das, was man sieht, doch für wichtiger als das, was fehlt - wie die Frage ob und wieviel den Kids bezahlt wurde.
Disclaimer: Die Zahlen selbst sind nicht von mir.
Re: Argumentationen gegen das Besitzverbot
wer hat die zahlen eigentlich ermittelt? Ein BL? Ich mein wenn ein GL sowas "erforschen" würde, wäre das Ergebnis eventuell anders. 
- Cocolinth
- Beiträge: 1996
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Re: Argumentationen gegen das Besitzverbot
@ Unvisible
Mit objektiver Wissenschaft hat das alles wohl kaum was zu tun.
Denn wenn Du z.B. so Spezis wie uns' Fan_of_Eva oder diverse Pfaffen und deren treueste Schäfchen fragst:
Die sehen in JEDEM Porno immer und überall nur Nötigung und Vergewaltigung. Sogar dann, wenn es sich um unkommerzielle Heim- und Hobby-Produktionen eines Ehepaars handelt.
Das heißt freilich NICHT, dass JEDER mit SEINER Interpretation Recht hat. Oder dass man prinzipiell nicht herausfinden könnte, wer nun eher OBJEKTIV bzw. TREFFSICHERER bewertet und wer eher eigene Moralvorstellungen HINEINPROJIZIERT. Doch dazu müsste man wirklich wissenschaftlich vorgehen und Studien unter kontrollierten Bedingungen durchführen. Also z.B. den Probanten Pornos zeigen, wo belegt ist, dass alles beidseitig gewünscht und genossen wurde, und dann schauen, ob sie das Gesehene nichtsdestotrotz weiterhin als "Vergewaltigung" deuten.
Aber kontrollierte Bedingungen wenn es um Pornografie geht, KINDERpornografie gar?
Du merkst, wo das Problem liegt?
Mit objektiver Wissenschaft hat das alles wohl kaum was zu tun.
Denn wenn Du z.B. so Spezis wie uns' Fan_of_Eva oder diverse Pfaffen und deren treueste Schäfchen fragst:
Die sehen in JEDEM Porno immer und überall nur Nötigung und Vergewaltigung. Sogar dann, wenn es sich um unkommerzielle Heim- und Hobby-Produktionen eines Ehepaars handelt.
Das heißt freilich NICHT, dass JEDER mit SEINER Interpretation Recht hat. Oder dass man prinzipiell nicht herausfinden könnte, wer nun eher OBJEKTIV bzw. TREFFSICHERER bewertet und wer eher eigene Moralvorstellungen HINEINPROJIZIERT. Doch dazu müsste man wirklich wissenschaftlich vorgehen und Studien unter kontrollierten Bedingungen durchführen. Also z.B. den Probanten Pornos zeigen, wo belegt ist, dass alles beidseitig gewünscht und genossen wurde, und dann schauen, ob sie das Gesehene nichtsdestotrotz weiterhin als "Vergewaltigung" deuten.
Aber kontrollierte Bedingungen wenn es um Pornografie geht, KINDERpornografie gar?
Du merkst, wo das Problem liegt?
Sex mit Kindern ab 14 ist (in D) per se legal:
- „Der Gesetzgeber traut diesen zu, über ihre Sexualität in einem gewissen Umfang selbst zu bestimmen. […] eine pauschale Strafbarkeit besteht somit nicht. [Nur] In besonderen Fällen ist […] der Sex […] unter Strafe gestellt.“
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Gast
Re: Argumentationen gegen das Besitzverbot
Gestern sprach ich übwe zwei Stunden ausgiebig mit jemandem darüber. In der Mitte meinte der: Ich weiß darüber zu wenig um darüber urteilen zu können.
Keiner hats gesehen, wurde missbraucht und jeder weiß besser was mit den armen Kindern alles geschieht. Willkommen in der Medienlandschaft Deutschland.
Keiner hats gesehen, wurde missbraucht und jeder weiß besser was mit den armen Kindern alles geschieht. Willkommen in der Medienlandschaft Deutschland.
- Sascha
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Re: Argumentationen gegen das Besitzverbot
Die Zahlen im Jufo veröffentlicht hat ein BL. Aber auch der hat nicht selbst bewertet, sondern nur andere bewerten lassen.Unvisible hat geschrieben:wer hat die zahlen eigentlich ermittelt? Ein BL? Ich mein wenn ein GL sowas "erforschen" würde, wäre das Ergebnis eventuell anders.
Ob die Zahlen anders wären, wenn mehr GLs bewertet hätten? Glaub ich nicht. Weil ich denke, dass es für diesen Unterschied einen objektiven Grund gibt.
Ich denke, das Verhältnis BL:GL ist in etwa 1:1. Weder BLs noch GLs mögen Gewaltpornos. Aber dann gibt es die Liebhaber von Gewaltpornos - also die Sadisten. Für die sind Kinder als Opfer auch besonders attraktiv, nicht weil Kinder als solche sexy für sie wären, sondern wegen des Machtgefälles. Diese ganz gewöhnlichen Sadisten sind aber nun 95:5 Heten. Also gibt es die für diese Sadisten interessanten Gewaltpornos eben auch 95:5 für Heterosadisten zu Homosadisten. Während es die für Pädos attraktiven einvernehmlichen Pornos halt 1:1 für GL:BL gibt.
Es sind halt die Pornos für Heterosadisten, die die Statistik für Mädchenpornos kaputtmachen, während die Pornos für die Homosadisten die Statistik für die Jungspornos nicht kaputtmachen, weil sie seltener sind.
Ein ähnliches Statistikproblem haben die GLs ja auch beim realen Sex. Die Ersatztäter sind da ja auch 95:5 Hetero, und ficken deshalb Mädchen, und nicht Jungs. Also taucht in der Statistik im wesentlichen auf, wie Ersatztäter mit Mädchen umgehen, während bei Jungs die Ersatztäter unwesentlich sind, und die BLs die sind, die statistisch relevant sind. Kein Wunder, dass dann die Ergebnisse in der Statistik weitaus freundlicher für Sex mit Jungs sind - ganz ohne Schuld der GLs, würde man Pädobeziehungen getrennt von Sex mit Ersatztätern betrachten können, wären solche Unterschiede kaum zu erwarten, da würde der Sex mit Ersatztätern schlechter abschneiden als Sex mit Pädos, einfach weil die Pädos verliebt sind und die Ersatztäter nur Ersatz suchen und halt auch den Kindern dann ihren Erwachsenensex aufdrängen.
-
Gast
Re: Argumentationen gegen das Besitzverbot
Halte ich für abwegig, denn:Sascha hat geschrieben: 47,58% nicht einvernehmlich
Gewaltvideos zur Stimulation für Sadisten dürften bei der Copine-Sakala bei 11 anfangen und eher die Ausnahme sein. Das ist für mich aber keine Pornografie mehr, sondern nur noch Gewalt. Bei der Copine-Skala 10 kann man geteilter Meinung sein, da Peitschenhiebe bspw. gespielt sein können. Tatsächliche Gewalt will doch kaum einer sehen.Sascha hat geschrieben:Weder BLs noch GLs mögen Gewaltpornos.
Da Gewalt keiner sehen möchte, sie dennoch vorhanden sein kann, stimme ich Denker so weit zu, dass man nur einen Teil wahrnehmen kann.
Deine Zahlen wiederum sind nicht objektiv, sondern subjektiv. Sie geben ausschließlich die eigene Wahrnehmung wieder.
Würden alle Sadisten KiPo sehen, könnte Deine Zahl als grobe Schätzung aufgehen. Nur gibt es für diese Minderheit andere Möglichkeiten- von Sport treiben bis Gewalt gegen Erwachsene.
- Fan_of_Eva
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Re: Argumentationen gegen das Besitzverbot
Hallo KumatoraKumatora hat geschrieben:Wenn man davon ausgeht, dass Mädchen es auch ohne Kamera tun würden, was wäre dann schilmm daran, wenn sie dabei gefilmt werden, solange es privat ist?
Da musst Du die Mädchen fragen. Bloß weil die Mädchen es ohne Kamera machen, heißt es nicht, dass es dann nicht "schlimm" wäre, wenn sie dabei gefilmt werden. Ich hole mir auch gelegentlich einen runter, aber gefilmt werden möchte ich dabei trotzdem nicht. Auch wenn es noch so privat bliebe. Wenn ich mich selbst dabei filme, oder die Mädchen sich selbst dabei filmen, ist es natürlich eine andere Sache.
Ja, du hast Recht. Es ist belanglos. Die Kids entscheiden selbst, ob nun verantwortungsvoll oder nicht, was andere sehen dürfen. Aber gut finden muss ich es deswegen trotzdem nicht. Ich habe zu Pornos schon immer ein gespaltenes Verhältnis.Khenu Baal hat geschrieben:Du hast noch nie ein Handy von Zehnjährigen in der Hand gehabt, stimmt's? Was für Dich oder sonstwen pornographisch ist oder was Du oder sonstwer für etwas Sexuelles hält ist vollkommen belanglos. Die Kids selbst überschwemmen das Netz mit ihrem Zeug, woran sich auch nichts ändern wird, so lange die Technik es hergibt.
Ich hoffe nur, ich werde jetzt nicht vom GLF ausgeschlossen, weil ich als Mädchenliebender so ein Spezi bin (einen schönen Gruß an Cocolinth) und keine Kinderpornos mag. Das wäre echt schade, denn ich finde es eigentlich ganz angenehm hier.
Es grüßt
Fan of Eva
Zuletzt geändert von Horizonzero am 02.04.2014, 22:11, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Zitat richtig zugeordnet. Hori
Grund: Zitat richtig zugeordnet. Hori
"Jungs sind unbeholfen und langweilig. Mädchen sind sanfter, reifer und sensibler. Und sie sind viel, viel hübscher."
-
Gast
Re: Argumentationen gegen das Besitzverbot
Das ist wie mit den Kunstwerken: Eine klare Abgrenzung kann nicht gezogen werden. Wenn man aber das vermischt, kommt ein großer Aufschrei. So geschehen bei Edathys Vergleich mit Kunst.Cocolinth hat geschrieben: Zwar wird allenthalben gejammert*, dass das SEXTING (eben das Anfertigen von Kinder- und Jugendpornografie durch Kinder und Jugendliche selbst) um sich greift wie eine Pandemie, der ganze Schulen kollektiv verfallen, aber so genau wissen will man das auch wieder nicht.
Wo kämen wir denn da hin, wenn nicht mehr Pädophile und miese Geschäftemacher arme Kinder abzocken, sondern Kinder sich ohne negative Wirkung selbst ablichten und dafür auch noch kriminalisiert werden? Das würde ja zur Selbstkritik führen. Gott bewahre. Dann lieber Kinder ins Gefängnis stecken wie in Amerika.
Re: Argumentationen gegen das Besitzverbot
Nicht das Handy von Zehnjährigen, aber das Handy der Mama einer Achtjährigen hatte ich kurz in der Hand, nachdem es nacheinander durch die Hände der Tochter und des ebenfalls achtjährigen Nachbarsjungen ging, um sich ein paar YouTube-Videos anzuschauen und dazu zu tanzen. Naja, und was sah ich da in der Suchhistory? "Sex" und "Porno" waren da neben diversen Musikvideos zu sehen, und da ich ja selbst mal ein kleiner Junge war, dürfte der "Übeltäter" nicht schwer zu erraten sein.Khenu Baal hat geschrieben:Du hast noch nie ein Handy von Zehnjährigen in der Hand gehabt, stimmt's?
8 oder 9 ist definitiv ein Alter, in dem die Kids sich für alles, was mit "Sex" zu tun hat, zu interessieren beginnen, und hätte ich damals schon auf die moderne Technik, sprich Digitalkameras und Internet, zurückgreifen können, ich hätte es selbstverständlich gemacht, denn Kinder sind nun einmal neugierig. Wenn einem was nicht gefällt, ist man auch nicht automatisch traumatisiert, sondern das ist erstmal nur "Iiiihhhh!", sei es nun zwei Erwachsene, die sich küssen, oder irgendein Porno.
"Unschuldig" sind ja noch nicht einmal die Kinder im Kindergarten, nicht umsonst gibt es da "Höhlen" und andere Rückzugsmöglichkeiten, wo die Kleinen sich spielerisch erkunden können. Und wo es das nicht gibt, wird's eben heimlich gemacht, wenn die Erwachsenen nicht gucken. War schon immer so, und wird sich auch in Zukunft sicher nicht ändern, sondern sich wahrscheinlich noch verstärken, dank all der neuen Möglichkeiten. Aber das scheinen die meisten Erwachsenen ja vergessen oder erfolgreich verdrängt zu haben...
Re: Argumentationen gegen das Besitzverbot
Hier ein kleiner Text von mir:Gnampf hat geschrieben:Texte die mir helfen keinen wissenschaftlichen Fehler zu begehen
Nenne es nicht wissenschaftlich, wenn du noch vor der Quellenbetrachtung weißt auf welches Ergebnis du kommen wirst.
I wonder if I've been changed in the night? Let me think. Was I the same when I got up this morning? I almost think I can remember feeling a little different. But if I'm not the same, the next question is 'Who in the world am I?' Ah, that's the great puzzle!
aus
Lewis Caroll: Alice in Wonderland
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Lewis Caroll: Alice in Wonderland
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Re: Argumentationen gegen das Besitzverbot
Hier von Wissenschaft zu reden halte ich für lächerlich. So weit ich weiß gibt es nur Studien und Statistiken wobei man sich höchstens drüber streiten kann ob eine Studie besser oder schlechter gemacht ist. Es gibt z.B. Studien die nur mit einer Person gemacht wurden und selbst wenn es mehr sind stehen diese nur representativ für diese kleine Gruppe. Dennoch hab ich hier schon öffter gelesen das sich manche auf solche Zahlen verlassen und sie geradezu als wissenschaftliche Wahrheit in den Himmel loben. Freunde... es ist zwar interessant so was zu lesen und darüber nach zu denken, aber egal welche Meinung ihr vertreten mögt: Es bleibt ein philosophisches Glaubenskonstrukt
Meiner Meinung nach steht hinter all den Steinen die wir sehen können ein Berg den wir übersehen
Meiner Meinung nach steht hinter all den Steinen die wir sehen können ein Berg den wir übersehen
Welcher Verstand oder Sinn ist ihnen denn zu eigen?
Sie verlassen sich auf die Volkssänger und nehmen die Masse zum Lehrer.
Denn sie wissen nicht, dass die meisten schlecht, wenige aber gut sind.
Heraklit
Sie verlassen sich auf die Volkssänger und nehmen die Masse zum Lehrer.
Denn sie wissen nicht, dass die meisten schlecht, wenige aber gut sind.
Heraklit
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Gast
Re: Argumentationen gegen das Besitzverbot
Das Bundesverfassungsgericht ist dahingehend eine intakte Stimme der Vernunft. Daher bezweifel ich, dass Nacktfotos unter Strafe gestellt werden. Ob ein Gesetz erlassen wird, ist eine andere Frage und nicht deren Zuständigkeitsbereich.Outback hat geschrieben:Ach was gesprochen wird ist nur heiße Luft. Bereits jetzt fehlt Personal, die illegale Pornografie zu verfolgen- und zwar nur [.im OB gebanntes Wort]. Denn jedes Bild muss einzeln bewertet werden.
oder aber die setzen das um [Verbot von Nacktfotos] und Karlsruhe kassiert das Gesetz als verfassungswidrig.
Ist ein Verbot des Besitzes von Kinderpornografie verfassungswidrig?
Ich sage nein. Solange es Opfer geben kann die merkliche Schäden nehmen, wie es bei sexuellem Missbrauch der Fall ist.
Daher unterstütze ich moralische Bedenken in dem Bereich. Auch wenn ich es nicht gut finde, halte es für nachvollziehbar und in gewisser Weise für berechtigt.
Anders sieht das bei fiktiver Pornografie aus. Die steht zwar im Gesetz, wird aber von der Justiz ignoriert. Wäre das anders, könnte man über eine Abschaffung dieses Gesetzes sprechen. Jedoch so lange die Justiz es so handhabt wie bisher, sehe ich da keine Notwendigkeit.
Das mit dem Verbot von Nacktaufnahmen ist ein populistisches Herumgeschrei, um von den eigenen Fehlern oder Pädophilen-Skandalen innerparteilich abzulenken. Was Maas da in den Raum stellt sind nicht mehr als leere Worte und falls nicht, dann eine leere Gesetzeshülle und falls das nicht der Fall ist, ein Fall für das Bundesverfassungsgericht und wenn das dann keine verfassungsgemäße Urteile und Wegweisungen ausspricht, dann werde ich mir anfangen Gedanken zu machen.
-
Gast
Re: Argumentationen gegen das Besitzverbot
Derzeit bestimmt das Bundesverfassungsgericht über alle wesentlichen Faktoren, wie beispielsweise Datenspeicherungen, Umgang mit verfassungswidrigen Gesetzen und Hausdurchsuchungen.
Aktuell aus dem Fall Edathy, bei dem bekannt wurde, dass Hausdurchsuchungen auf Grund polizeilicher Spekulationen (Nacktbilder seien ursächlich für mehr) missbraucht wurden für Durchsuchungsbeschlüsse. Die Reaktion:
Quelle: Jurablog Internet-Law
Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0
Aktuell aus dem Fall Edathy, bei dem bekannt wurde, dass Hausdurchsuchungen auf Grund polizeilicher Spekulationen (Nacktbilder seien ursächlich für mehr) missbraucht wurden für Durchsuchungsbeschlüsse. Die Reaktion:
Das Bundesverfassungsgericht hat zum wiederholten Male entschieden, dass die Durchsuchung einer Wohnung den Verdacht einer Straftat voraussetzt, der auf konkreten Tatsachen beruhen muss (Beschluss v. 13.03.2014, Az.: 2 BvR 974/12).
In dem Beschluss heißt es hierzu:
Erforderlich zur Rechtfertigung eines Eingriffs in die Unverletzlichkeit der Wohnung zum Zwecke der Strafverfolgung ist daher der Verdacht, dass eine Straftat begangen wurde.
Dieser Verdacht muss auf konkreten Tatsachen beruhen; vage Anhaltspunkte und bloße Vermutungen reichen nicht aus (vgl. BVerfGE 44, 353 ; 115, 166 ). Eine Durchsuchung darf nicht der Ermittlung von Tatsachen dienen, die zur Begründung eines Verdachts erforderlich sind; denn sie setzen einen Verdacht bereits voraus (vgl. BVerfGK 8, 332 ; 11, 88 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer.
Quelle: Jurablog Internet-Law
Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0