Gast hat geschrieben:...
Aktuell aus dem Fall Edathy, bei dem bekannt wurde, dass Hausdurchsuchungen auf Grund polizeilicher Spekulationen (Nacktbilder seien ursächlich für mehr) missbraucht wurden für Durchsuchungsbeschlüsse. Die Reaktion:Das Bundesverfassungsgericht hat zum wiederholten Male entschieden, dass die Durchsuchung einer Wohnung den Verdacht einer Straftat voraussetzt, der auf konkreten Tatsachen beruhen muss (Beschluss v. 13.03.2014, Az.: 2 BvR 974/12).
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Quelle: Jurablog Internet-Law
Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0
Genau, zum wiederholten Mal. Aber was nutzen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes, wenn es Ermittlungsbehörden, Staatsanwälte und Richter nicht kümmert. Es werden weiter von Richtern, rechtlich unbegründetet, Durchsuchungsbechlüsse unterschrieben und Emittlungsbehörden "durchwühlen" die Intimsphäre des "vermeintlich" Beschuldigten.
Gruß
FL