Allgemeine Informationen zum Forum.

Soll der offene Bereich wieder abgeschafft werden?

Ja, auf jeden Fall, da kein gutes Image fürs Forum
6
18%
Nein, es sollten aber Verstöße sofort gelöscht werden
8
24%
Nein, es soll bleiben, wie es ist
14
42%
Ist mir egal
5
15%
 
Insgesamt abgegebene Stimmen: 33

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Hurley
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Registriert: 10.10.2008, 21:56

Re: Offener Bereich

Beitrag von Hurley »

Little-One hat geschrieben:Ich bin dafür den OB sofort zu sperren!

Gründe: Im OB wird eindeutig zu Straftaten (Aufruf zum Mord, Beleidigung...), gegenüber Pädophilen aufgerufen!

Das Moderatoren-Team, sollte die IP`s dieser Leute loggen und den Ermittlungsbehörden zur Verfügung stellen.

Es ist ja in Ordnung das man zur Pädophilie geteilter Meinung sein kann, aber was dort teilweise geschrieben wird, stellt eindeutig einen Straftatsbestand dar.

Falls nicht, lasse ich mich gerne eines besseren belehren.
Okay, hier die Belehrung: "Der Aufruf Pädophilie zu töten stellt eine zulässige Meinungsäußerung dar, die den Abscheu der aufrufenden Personen gegenüber den Verbrechen der Pädophilien an Kindern zum Ausdruck bringt.", so zumindest hat einmal ein Staatsanwalt eine Strafanzeige, wie Du sie gerne sehen würdest, zurückgewiesen. Ein konkreter Straftatbestand würde nur vorliegen, wenn zum Mord an einer konkreten Person aufgerufen würde.
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Horizonzero
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Re: Offener Bereich

Beitrag von Horizonzero »

Zumal wir keine IP speichern, nutzt garnichts wenn wir nur den Text von "Gast"
weitergeben würden, maximal hätten wir noch das Datum und die Zeitangabe-
ich glaube nicht das sich damit jemand ermitteln lassen würde. Gruß Rainer
679KCNGQQ (Teleguard)
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Khenu Baal
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Re: Offener Bereich

Beitrag von Khenu Baal »

Bruce hat geschrieben:Und nein, den Bullen geben wir gar nix...
:P

P.S. Ich mag Dich... auch *g*.
Herr Pastor
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Re: Offener Bereich

Beitrag von Herr Pastor »

Hurley hat geschrieben:"Der Aufruf Pädophilie zu töten stellt eine zulässige Meinungsäußerung dar, die den Abscheu der aufrufenden Personen gegenüber den Verbrechen der Pädophilien an Kindern zum Ausdruck bringt.", so zumindest hat einmal ein Staatsanwalt eine Strafanzeige, wie Du sie gerne sehen würdest, zurückgewiesen. Ein konkreter Straftatbestand würde nur vorliegen, wenn zum Mord an einer konkreten Person aufgerufen würde.
Okay, dann ist es also kein Aufruf zum Mord im juristischen Sinne. Und warum ist es keine Volksverhetzung? Oder dürfte man genauso dazu aufrufen, Schwule oder Juden umzubringen?
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