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tff

Was ist Gewalt?

Beitrag von tff »

Was ist Gewalt? ALLES.jpg

Dazu gibt es im Geltungsbereich des Strafgesetzbuchs einen weithin gesicherten, auch durch das Bundesverfassungsgericht mehrfach bestätigten Konsens: Gewalt ist die Ausübung und Einwirkung physisch wirkender, körperlicher Kraft auf Personen oder Sachen. Mental wirkende, psychische Einwirkungen sind nicht Gewalt, sondern werden im strafbaren Bereich anders bezeichnet (als Drohung, Täuschung, Beleidigung usw.). Auch das aufdringliche, unverlangte Überreden einer anderen, widerstandsschwachen Person (Kinder, Raucher, Trinker, Fresser) zu einem selbstschädigenden Verhalten gilt nicht als Gewaltdelikt, sondern firmiert schlimmstenfalls unter »schlechter Einfluss«, meistens aber unter »Werbewirtschaft«.

Körperlich und psychisch wirkende Eingriffe miteinander zu verwechseln oder in einem Begriff zu vereinen, ist nicht sinnvoll, weil es notwendige, gut begründete Differenzierungen aufhebt. Dass es trotzdem in Medien und Politik unter dem Begriff der Gewalt in den letzten zwei Jahrzehnten flächendeckend geschieht (statt etwa einen übergreifenden Oberbegriff zu nutzen, der Differenzierungen erlaubt), hat vor allem zwei Gründe: Zum einen dient es dazu, als strafwürdig angesehene Handlungen emotional-polemisch in den Bereich besonders schwerer Kriminalität zu definieren: Dann ist das unverlangte Zusenden von Pornografie (§ 184 StGB) ebenso ein »Gewaltverbrechen« wie mit Körperkraft erzwungener Geschlechtsverkehr (§ 177 StGB). Erhellend ist, dass diese Polemik gezielt gerade an dem jahrhundertealten allgemeinen Verständnis von »Gewalt« als etwas besonders Bedrohlichem ansetzt.

Nun ist es immer schwierig, gegen eine Stimmung der (moralischen) Empörung anzuargumentieren, und wenn eine Grenze des »Schutzes« mittels Strafrecht einmal ins Rutschen gekommen ist, fällt es allemal schwer, eine neue Haltelinie einzuziehen. Das Vertrauen in die magische Kraft von Strafdrohungen ist schier grenzenlos, nicht zuletzt auch deshalb, weil diese von politischen Akteuren permanent beschworen wird. Ein Missstand tut sich auf – ein vor der nächsten Wahl zu beschließender neuer Straftatbestand wird da gewiss abhelfen! In der Folge steigt dann die statistische Kriminalitätsbelastung, weil ja jetzt strafbar ist, was vordem straflos blieb. Von da zur Forderung, ein »Schutzverbesserungsgesetz« müsse her – will sagen: die Strafdrohung müsse verschärft werden – ist es nur ein kurzer Schritt. Das Sexualstrafrecht hat keinen Mangel an Strafvorschriften, deren reale Wirksamkeit seit Jahrzehnten nicht geprüft wurde.

Damit kommen wir zum lebensweltlich-praktischen Kern der Sache. Nehmen wir an, das nicht von ausdrücklicher Zustimmung getragene Fotografieren fremder Hinterteile, Füße, Sixpacks, Brüste, Haare, Lippen, Hüften oder Fingernägel werde mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bedroht. Der Sexualgeschmack der Menschen ist bekanntlich bis weit in den nichtmaskulinen Teil der Bevölkerung hinein ausgesprochen verschieden.

Wann macht sich eine Person (dringend) tatverdächtig, wenn sie andere Personen fotografiert oder filmt? Das Kunsturhebergesetz (§ 23 Abs. 1 Nr. 2: »Personen als Beiwerk«) hilft hier nicht wirklich weiter, denn der geübte Fetischist oder Voyeur erkennt seine Schweine am Gang, wie der Bauer zu sagen pflegt: Auch auf der Domplatte von Köln kann man mit 70 Megapixeln auf einen fremden Hintern zielen und daraus eine famose Vorlage für selbstbezogene Aktivitäten basteln. Das bedeutet: Wo soll die neue Grenze verlaufen? Und wie sichert man sie, wenn doch im westlich-demokratischen Rechtsstaat das staatliche Strafrecht die »ultima ratio« (das letzte Mittel) des Rechtsgüterschutzes sein muss? Von »ultima ratio« kann im Kosmos sexuell übergriffigen sexualitätsbezogenen Verhaltens schon sehr lange nicht mehr ernsthaft die Rede sein: eine zur Beliebigkeit verkommene Formel.

Strafvorschriften, die schon nach ihrer Grundkonstruktion allenfalls zufällig (!) einen Zehntel-Promillebereich des inkriminierten Verhaltens praktisch erfassen können, machen das ehrenwerte Strafrecht lächerlich und zum bloßen Fake-Versprechen.

Was soll’s?
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naylee
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Re: Was ist Gewalt?

Beitrag von naylee »

Wo hast du den Text denn her?

Das Problem mit den ständigen Gesetzesverschärfungen ist, dass es nur eine Minderheit der Bevölkerung trifft. Würde man mit denselben Mitteln gegen Baller-Gamer, Autofahrer oder Trunkenbolde vorgehen, dann würden wir Straßenschlachten erleben. Da es aber um das Sexualstrafrecht geht, ist man als Opfer immer seiner Stimme beraubt, denn schließlich hat man vermeintlich die allerletzte Grenze verletzt. Ob das denn tatsächlich so stattgefunden hat, steht auf einem anderen Blatt und ist letztendlich auch egal.


Zur Eingangsfrage, was Gewalt sei: Gewalt ist sehr vielfältig. Im pädagogischen Kontext wird viel häufiger von Gewalt gesprochen, als es einem lieb sein mag. Gegen das Gewaltschutzkonzept verstößt, wer bei den Kindern sehr beliebt ist und daher oft und nahe bei ihnen ist. So zumindest sieht es mein ehemaliger Arbeitgeber. Nicht gegen das Gewaltschutzkonzept verstößt, wer den Kindern ständig unsinnige Vorschriften macht und sie bei jeder Kleinigkeit voll mault. Verrückte Welt.
Wie nur kann ich derjenige sein, vor dem die Kinder dieser Welt gewarnt werden, von dem sie sich fernhalten sollen, wenn sie doch meine Gegenwart ganz und gar erbaulich finden?
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Namielle
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Re: Was ist Gewalt?

Beitrag von Namielle »

Bedeutet das, dass ich Gewalt gegenüber Kindern ausübe? :shock:
Mädchenliebender :herz: | Ich liebe kleine Mädchen so wie es ihnen lieb ist.

"Wenn wir ganz und gar aufgehört haben, Kinder zu sein, dann sind wir schon tot." - Michael Ende
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Re: Was ist Gewalt?

Beitrag von Verehrer »

wer am längeren Hebel sitzt, kann sich so manches hinbiegen, wie er es braucht.
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naylee
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Re: Was ist Gewalt?

Beitrag von naylee »

Namielle hat geschrieben: 01.03.2026, 13:46 Bedeutet das, dass ich Gewalt gegenüber Kindern ausübe? :shock:
Jup, genau das. Egal, was du getan hast, es wird dir zu deinem Nachteil gedreht.

Solange ein Baierle nicht müde wird zu argumentieren, wir würden die Kinder manipulieren, wird sich daran auch nix ändern.

Was tust du denn? Du manipuliert sie, du verführst sie, du machst sie dir hörig, so dass sie immer bei dir sein wollen ohne es aber beeinflussen zu können. Denn Kinder haben keinen Anwalt. Schlimm, schlimm. Würdest du sie schlagen und erniedrigen, sie bloßstellen und demütigen, dann wäre das auch schlimm, aber es wäre nicht halb so verwerflich. Denn es wäre nicht perfide.
Wie nur kann ich derjenige sein, vor dem die Kinder dieser Welt gewarnt werden, von dem sie sich fernhalten sollen, wenn sie doch meine Gegenwart ganz und gar erbaulich finden?
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Re: Was ist Gewalt?

Beitrag von Verehrer »

oder vom Schoss schubsen, wie sich das für professionelle Abstandshalter gehört !
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