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Sakura hat geschrieben: 18.07.2026, 15:26
Das heißt, es ist so nützlich wie gegen einen Waldbrand anzupinkeln.
Auch wenn in diesem Fall einer der Richter seinen KollegInnen das "Urteil" um die Ohren gehauen und ihnen praktisch gesagt hat, sie hätten ihre Arbeit nicht richtig gemacht.
Das stimmt so nicht. Die Beschwerdeführer haben einfach das Ding falsch benannt, denn eine "Gegenvorstellung" juckt das BVerfG tatsächlich nicht. Die akzeptieren nur eine "Anhörungsrüge" und genau das haben die eig. auch eingereicht da sie ein Verstoß nach Art. 103(1) rügen indem wichtige Tatsachen nicht berücksichtigt wurden und so das rechtliche Gehör verletzt wurde.
Das BVerfG muss eine Gegenvorstellung anerkennen, wenn ersichtlich ist das es eig. eine Anhörungsrüge ist.
Natürlich können sie es trotzdem ablehnen, aber aussichtslos ist es nicht zumal der Berichterstatter das Sondervotum verfasst hat und das sicherlich versuchen wird zu akzeptieren.
Gegenvorstellung beim Bundesverfassungsgericht eingereicht
News vom 16. Juli 2026
Mit dem Beschluss vom 21. Mai 2026 hat das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerden (2 BvR 1096/22 und 2 BvR 1097/22) gegen das Verbot kindlicher Sexpuppen (§ 184l StGB) zurückgewiesen.
Aus Sicht der Beschwerdeführer blieben entscheidungserhebliche Tatsachenvorträge im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts unberücksichtigt, womit dem Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) nicht vollumfänglich entsprochen wurde. Konkret handelt es sich dabei um die, mit wissenschaftlichen Studien untermauerten, Tatsachenvorträge zum Vorliegen einer Behinderung, dem Eingriff in die körperliche Unversehrtheit sowie den positiven Wirkungen kindlicher Sexpuppen. Auch weitere mildere Mittel wären ersichtlich gewesen.
Da eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts grundsätzlich unanfechtbar ist, haben wir dort eine Gegenvorstellung eingereicht und beantragt, den Beschluss unter Berücksichtigung dieser Tatsachenvorträge und weiterer milderer Mittel erneut zu prüfen.
Quelle: Gegen das Puppenverbot
Die staatliche Vernichtung von Puppen muss sich für ihre Besitzer wie die Ermordung eines geliebten Familienmitgliedes anfühlen. Konsequent gegen die politische Verfolgung und Inhaftierung von unschuldigen Menschen!
Wir sind auch Menschen hat eine sehr ausführliche Stellungnahme veröffentlicht, die ich leider nicht verlinken kann, aber gerne mal dort vorbeischauen. Ist viel zu lang um sie hier zu posten. Mit dem Urteil können gewisse Kräfte die Auslöschung von Pädophilen begründen, da ihre bloße Existenz eine Gefahr sei.