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Sakura hat geschrieben: 18.07.2026, 15:26
Das heißt, es ist so nützlich wie gegen einen Waldbrand anzupinkeln.
Auch wenn in diesem Fall einer der Richter seinen KollegInnen das "Urteil" um die Ohren gehauen und ihnen praktisch gesagt hat, sie hätten ihre Arbeit nicht richtig gemacht.
Das stimmt so nicht. Die Beschwerdeführer haben einfach das Ding falsch benannt, denn eine "Gegenvorstellung" juckt das BVerfG tatsächlich nicht. Die akzeptieren nur eine "Anhörungsrüge" und genau das haben die eig. auch eingereicht da sie ein Verstoß nach Art. 103(1) rügen indem wichtige Tatsachen nicht berücksichtigt wurden und so das rechtliche Gehör verletzt wurde.
Das BVerfG muss eine Gegenvorstellung anerkennen, wenn ersichtlich ist das es eig. eine Anhörungsrüge ist.
Natürlich können sie es trotzdem ablehnen, aber aussichtslos ist es nicht zumal der Berichterstatter das Sondervotum verfasst hat und das sicherlich versuchen wird zu akzeptieren.
Gegenvorstellung beim Bundesverfassungsgericht eingereicht
News vom 16. Juli 2026
Mit dem Beschluss vom 21. Mai 2026 hat das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerden (2 BvR 1096/22 und 2 BvR 1097/22) gegen das Verbot kindlicher Sexpuppen (§ 184l StGB) zurückgewiesen.
Aus Sicht der Beschwerdeführer blieben entscheidungserhebliche Tatsachenvorträge im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts unberücksichtigt, womit dem Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) nicht vollumfänglich entsprochen wurde. Konkret handelt es sich dabei um die, mit wissenschaftlichen Studien untermauerten, Tatsachenvorträge zum Vorliegen einer Behinderung, dem Eingriff in die körperliche Unversehrtheit sowie den positiven Wirkungen kindlicher Sexpuppen. Auch weitere mildere Mittel wären ersichtlich gewesen.
Da eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts grundsätzlich unanfechtbar ist, haben wir dort eine Gegenvorstellung eingereicht und beantragt, den Beschluss unter Berücksichtigung dieser Tatsachenvorträge und weiterer milderer Mittel erneut zu prüfen.
Quelle: Gegen das Puppenverbot
Die staatliche Vernichtung von Puppen muss sich für ihre Besitzer wie die Ermordung eines geliebten Familienmitgliedes anfühlen. Konsequent gegen die politische Verfolgung und Inhaftierung von unschuldigen Menschen!
Wir sind auch Menschen hat eine sehr ausführliche Stellungnahme veröffentlicht, die ich leider nicht verlinken kann, aber gerne mal dort vorbeischauen. Ist viel zu lang um sie hier zu posten. Mit dem Urteil können gewisse Kräfte die Auslöschung von Pädophilen begründen, da ihre bloße Existenz eine Gefahr sei.
Sakura hat geschrieben: 26.07.2026, 12:40
Hast Du mal ein Aktenzeichen?
Quelle:
Kinder-Sexpuppen extra "ohne Öffnungen" bestellt: Maler sucht vor Gericht nach Ausreden, Tag24 vom 07.07.2026
Zu dem Zeitpunkt stand Lars unter Bewährung für ähnliche frühere Vorfälle. "Sie wussten genau, worum es geht, als Sie erneut bestellten", so der Staatsanwalt, der die Angaben des Angeklagten als "reine Schutzbehauptungen" zurückwies und diesmal 18 Monate Haft forderte. Urteil folgt.
Unfassbar! Wegen Sexspielzeug wird jemand eingesperrt?!
Und das muselmanische Schwein, das auf dem CSD um sich gestochen hat, das hatte man zuvor freigelassen.
Dieses Land ist unreformierbar und braucht einen Umsturz!
"Destiny is always revised. Anytime, everywhere." (Siddhartha)
Nur leider wird der Umsturz nicht kommen. Die AfD, zukünftig wird sie leider die Mehrheit stellen können, ist genauso korrupt wie alle anderen. Vetternwirtschaft, ominöse Finanzquellen und zu allem Überfluss eine rechte Gesinnung der Genossen, die mit Nazitum überhaupt kein Problem haben. Aber wir Deutschen wollen es ja so. Polizei, Justiz und auch das Militär bewegen sich seit Jahrzehnten in diesen Dunstkreisen, nun kommen sie an die Oberfläche.
Gib mir einfach ein bescheidenes Auskommen in einem toleranten Land und ich bin weg...
Wie nur kann ich derjenige sein, vor dem die Kinder dieser Welt gewarnt werden, von dem sie sich fernhalten sollen, wenn sie doch meine Gegenwart ganz und gar erbaulich finden?
Aber wie blöd kann man eigentlich sein, wenn man schon einmal wegen dieser Puppen Probleme hatte und deshalb auf Bewährung ist, Fotos von sich selbst und der Puppe auf Facebook einzustellen?
Zuletzt geändert von Leni am 27.07.2026, 17:24, insgesamt 1-mal geändert.
Du allein warst mein Beschützer, Inhalt meines Lebens.
Du warst mir ein Freund und Vater.
Ja, dasselbe habe ich mir da auch gedacht... Wieso geht er nicht gleich zur Polizeistation und sagt, dass er sich wieder eine Kindersexpuppe gekauft hat?
Mädchenliebender | Ich liebe kleine Mädchen so wie es ihnen lieb ist.
"Wenn wir ganz und gar aufgehört haben, Kinder zu sein, dann sind wir schon tot." - Michael Ende
Ich schau so gerne auf Youtube den Kanal "Peace, Love and Om", da sah ich vorgestern ein Pärchen aus Deutschland, das in ein ehemaliges deutsches Dort in Georgien ausgewandert ist (stehen noch die Straßennamen von damals), sie sind mit vielen anderen wegen der Coronaimpfungen damals hier weg, haben dort die ehemaligen Häuser der damals vertriebenen Deutschen zurückgekauft und fühlen sich pudelwohl. Leben wie vor hundert Jahren.
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Es gibt viele die ihre Puppe eben nicht sexuell benutzen und das dann ausblenden. Kann mir schon vorstellen das er sie nur für Kunst hatte. Wer den Puppenmarkt kennt weiß das realistische Puppen in gewissen Größen eben nur al Sexpuppen existieren, weil es einfach zu teuer ist eine Puppe ohne Austattung und mit herzustellen. Der Konsument sucht sich den Nutzen einfach selbst aus.
Das was ihr Euch fragen solltet ist ja wohl eher warum normale Fotos mit einer Puppe ausreichen um die Wohnung zu stürmen. Da kann man wohl Bilder mit Puppen die tatsächlich nicht für Sex gemacht sind vergessen. Obwohl man die jederzeit nachrüsten könnte. Das Gesetz ist echt Grütze.
Gast hat geschrieben: 27.07.2026, 21:49
Es gibt viele die ihre Puppe eben nicht sexuell benutzen und das dann ausblenden. Kann mir schon vorstellen das er sie nur für Kunst hatte. Wer den Puppenmarkt kennt weiß das realistische Puppen in gewissen Größen eben nur al Sexpuppen existieren, weil es einfach zu teuer ist eine Puppe ohne Austattung und mit herzustellen. Der Konsument sucht sich den Nutzen einfach selbst aus.
Das was ihr Euch fragen solltet ist ja wohl eher warum normale Fotos mit einer Puppe ausreichen um die Wohnung zu stürmen. Da kann man wohl Bilder mit Puppen die tatsächlich nicht für Sex gemacht sind vergessen. Obwohl man die jederzeit nachrüsten könnte. Das Gesetz ist echt Grütze.
Die Erklärung für das Verhalten der Ermittler habe ich rot markiert. Wenn du Bewährung hast, kannst du dir so etwas nicht elauben.
Angeblich brauchte er sie als "Vorlage": Sexpuppe bringt Maler in den Knast
️
Von Steffi Suhr
Dresden - Diesmal muss er in Haft! Lars P. (41) wurde vom Amtsrichter in Dresden zu zehn Monaten Knast verurteilt. Zum wiederholten Mal hatte sich der Maler Sexpuppen mit kindlichem Aussehen zugelegt. Seine Erklärungen wies der Jurist als Schutzbehauptungen zurück.
Die Ermittler waren alarmiert, denn der Maler stand unter Bewährung, weil er wegen des Besitzes solcher Sexpuppen verurteilt worden war. Wieder rückten die Fahnder zur Hausdurchsuchung an, fanden zwei dieser Puppen.
Lars erklärte im Prozess: "Ich stelle Comics her. Dazu benötige ich die Puppen." Er habe extra "welche ohne Öffnungen bestellt", allerdings habe der Versand falsch geliefert. Den Schriftverkehr dazu habe er leider gelöscht.
"Sie bestellten, obwohl Sie wussten, dass es eine Straftat ist", so der Richter, der die Erklärungen von Lars als "Relativierungen und Beschönigungen" deklarierte.
Nun muss der Maler in Haft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Du allein warst mein Beschützer, Inhalt meines Lebens.
Du warst mir ein Freund und Vater.