Sehr geehrter Herr Brillen,
sehr geehrter Herr Kamm,
meine Forderung einer öffentlichen Gegendarstellung wird aufrecht erhalten. Der Schriftsatz wurde bereits per Fax nach Karlsruhe und Stuttgart übermittelt. Das Original geht am Dienstag mit den Anlagen per Einwurfeinschreiben nach Stuttgart und wird die dortige Redaktion am Mittwoch erreichen, also noch vor Donnerstag zum nächsten Sendetermin "zur Sache BW". Bei einer Weigerung der Gegendarstellung werde ich die Sache meinem ständigen Rechtsanwalt Graßmann/München zur weiteren Veranlassung übergeben. Ich werde dann meinem Anwalt beauftragen, die Gegendarstellung gerichtlich einzuklagen. Die gesamten Gerichts- und Anwaltkosten fallen dem SWR zur Last. Ich hoffe, dass dies im beiderseitigen Interesse nicht notwendig sein wird. Zusätzlich und unabhängig davon wird öffentliche Beschwerde beim Deutschen Presserat eingereicht. Wie Sie meinen Webseiten entnehmen können hatte ich Jahre zuvor schon Beschwerden beim Pressrat gegen andere Medien eingeleitet, die sogar teilweise zum Erfolg geführt haben.
Der Pressekodex des Deutschen Presserates gibt vor, dass Sie bei einer Berichterstattung zu einem Ermittlungsverfahren nicht nur die polizeiliche bzw. staatsanwaltschaftliche Ansicht zur Wort kommen lassen, sondern auch die Fakten und Ansichten des Beschuldigten bzw. der Verteidigung. Dies haben Sie im Bericht nicht getan. Alle Dokumente meiner Anwälte waren und sind auf meinen Webseiten in Textform verfügbar. Ich lege Ihnen dazu drei Originale als PDF-Dateien bei. Weitere Dokumente liegen hier vor und können angefordert werden. Es reicht für einen guten Journalismus eben nicht aus, wenn Sie die Beschuldigtenseite einfach unterschlagen. Es ist eben nicht nur meine persönliche Meinung, sondern diese wird von meinen Rechtsanwälten Grassmann/München und Rechtsanwalt Vetter/Düsseldorf mitgetragen. Darüber hinaus hatten über diesen Fall mehrere Medien(Die ZEIT, Spiegel-Online, Gulli-Blog, Heise-Online, Netzpolitik.org, Golem.de usw.) in unserem Sinne berichtet. Auch das juristische Beck-Blog mit Rechtsanwälten und Verfassungsrechtlern vertreten unsere Rechtsauffassungen eines JustizUnrechts. Deshalb ist eine Gegendarstellung unbedingt erforderlich. Es ist Aufgabe eines Journalisten, dieses UNrecht zu erkennen und kritisch über die Staatsanwaltschaft/Justiz zu berichten. Eine Folgesendung mit allen Hintergründen wäre wünschenswert.
Es gibt kommerziell-gewerblich betriebene Webseiten und es gibt privat-ehrenamtliche Webseiten. Das Letztere trifft auf meine K13online Webseiten zu. Die offizielle Redaktionsanschrift ist laut Impressum in Hamburg. Die angegebene Adresse ist gültig und erreichbar. In xxxx habe ich lediglich meinen ganz privaten Wohnsitz. Diese Angaben unterliegen dem Datenschutzgesetz.
Ich wiederhole mich: Ich bin kein führender Propagandist, sondern lediglich Inhaber der K13online Webseiten. Beispiel: Die Inhaber der schwulen Webseite Queer.de
http://www.queer.de würden Sie auch nicht als führende Propagandisten der Homosexuellenszene bezeichnen. Queer.de ist auch nur ein Teil der Schwulen und Lesben als eines von vielen Medien. Ich betreibe, wie Sie auch, Journalismus. Nur, dass dieser Journalismus rein privat bzw. ein Freizeit-Hobby ist, wie Tausende von Weblogs im Internet es auch tun. Sie messen meinen Webseiten eine hochgeputsche Bedeutung zu, die real (leider) nicht vorhanden ist.
Der Hauptgegenstand der Gegendarstellung liegt bei CareChild-Kappe und Ihren Äußerungen zur Einleitung. Die falsche Tatsachenbehauptung des Herrn Kappe alleingenommen bezieht sich lediglich auf seine Aussagen gegenüber dem SWR-Interviewer und nicht zwingend auch gegenüber der Öffentlichkeit in ihrem Sendebeitrag. Ihr Einleitungssatz zu meiner Person macht aus Kappes Aussagen erst eine falsche Tatensachenbehauptung im Sendebeitrag. Aus strafrechtlicher Sicht machen Sie sich zumindest der Beihilfe/Mittäterschaft im Sendebeitrag schuldig. Die erfüllten Straftatbestände der Verleumdung, üblen Nachrede und falscher Anschuldigung etc. sind Antragsdelikte, die damit nur auf Antrag verfolgt werden. Wenn Sie/SWR die Gegendarstellung veröffentlichen, dann entfällt dieser Tatvorwurf für Sie bzw. den SWR. Grundsätzlich habe ich kein Interesse an einem Strafantrag gegen Sie/SWR. Sehr wohl aber gegen CareChild und diesem Kappe. Wird also die Gegendarstellung gesendet sind Sie/SWR aus dem Schneider. Die falschen Tatsachenbehauptungen von Kappe gegenüber dem SWR-Interviewer bleiben jedoch weiterhin bestehen, denn diese sind geschehen und nicht mehr rückgängig zu machen. Ich hoffe, dass ich mich nun nochmals klar und deutlich ausgedrückt habe. Meine vorgelegte Gegendarstellung entspricht formal den Anforderungen. Sofern der Inhalt für eine Ausstrahlung etwas geändert werden soll, bitte ich um einen Hinweis bzw. Gegenvorschlag. Darüber kann man diskutieren und einen Kompromis schließen.
Der Strafantrag gegen Kappe-CareChild erfolgt demnächst und wird in einem separaten News veröffentlicht. Ob und in wie weit Sie/SWR darin mit hineingezogen werden hängt von Ihren Entscheidungen zur Gegendarstellung ab. Meine Entscheidung, ob ich auch zivilrechtlich gegen Kappe-CareChild vorgehen werde, ist noch nicht gefallen. Die Möglichkeiten einer Einstweiligen Verfügung/Unterlassungsklage und Klage auf Schadenersatz sind mir bekannt. Beides wäre übrigens auch einen Sendebeitrag wert. Die Zuschauer des SWR..... haben auch einen Anspruch darauf zu erfahren, um was es denn wirklich bei diesem dubiosen "Kinderschutz-Verein" geht. Jedenfalls nicht um DAS, was Sie gesendet haben.
mfg Dieter Gieseking